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Prozess wegen MesserattackeLeverkusener Angeklagter räumt Drogenkauf bei Opfer ein

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Der Eingangsbereich zu einem Gerichtsgebäude.

Der Eingang zum Amts- und Landgericht Köln an der Luxemburger Straße. (Symbolbild)

Immerhin eine neue Erkenntnis lieferte die nächste Gerichtsverhandlung wegen des Messerangriffs in den Wiesdorfer Luminaden.

„Ich bezweifle, dass wir die Vorgeschichte aufgearbeitet bekommen“, zog der Vorsitzende Richter Thomas Stollenwerk am sechsten Verhandlungstag am Kölner Landgericht ein Zwischenfazit. Die Aussagen des Opfers Erdal B. (alle Namen geändert) und des Angeklagten Dilan M. widersprechen sich, werfen neue Fragen auf oder wirken schlicht unglaubwürdig. Stollenwerk unternahm am Dienstagvormittag einen weiteren Versuch, mehr Licht ins Dunkel zu bringe.

Worum genau es in dem Telefonat vor der Attacke mit dem Messer in den Wiesdorfer Luminaden gegangen sei, wollte er vom Angeklagten wissen. Zwar habe Erdal B. ihm gesagt, er wolle sich aussprechen, aber für ihn sei klar gewesen, dass es um seine Schulden in Höhe von 350 Euro bei ihm gehe, antwortete Dilan M. Diese seien im Übrigen entstanden, weil er bei dem späteren Opfer Marihuana „gekauft, aber nicht bezahlt“ habe. Damit revidierte der Angeklagte seine Aussage vom fünften Verhandlungstag, er habe kein Rauschgift bei Erdal B. erworben.

Verfahren droht „auszuufern“

Nachdem der Geschädigte mit Nachdruck zurückgewiesen hatte, dass es in der Auseinandersetzung um Geld gegangen sei und nochmals betont hatte, die ehemalige Freundin von Dilan M. sei der Auslöser für den Konflikt gewesen, hakte die Staatsanwältin bei Letzterem nach, warum er jetzt zugebe, Gras gekauft zu haben. Er habe Erdal B. nicht belasten wollen, erwiderte der Angeklagte. Für die Staatsanwältin eine zweifelhafte Erklärung: „Sie sitzen hier wegen gefährlicher Körperverletzung“, erinnerte sie ihn. Für sie sei es nicht erklärlich, wieso er sich ausgerechnet jetzt um das juristische Wohl des Opfers sorge.

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Was sich Strafverteidiger Kamuran Sadak hingegen nach wie vor nicht erklären kann, ist das Verhalten des 28-jährigen Erdal B., sich mit dem Angeklagten zu treffen, obgleich er bei der Polizei ausgesagt hatte, sechs Monate vor der Tat das Gefühl zu haben, dass Dilan M. ihn umbringen wolle. Auch Richter Stollenwerk fragte den Geschädigten nochmal ganz konkret: „Warum hatten Sie keine Skrupel, sich mit ihm zu treffen?“ Er habe die Angelegenheit ein für alle Mal klären wollen, führte Erdal B. aus: Er sei nicht zuletzt wegen seines Geburtstages gut drauf gewesen, die Sonne habe geschienen. „Wenn nicht jetzt, wann dann?“, habe er sich gedacht.

Angeklagter könnte von weiterer U-Haft entbunden werden

Er habe Bedenken, dass das Verfahren ausufere, weil hinsichtlich der Vorgeschichte keine objektiven Beweismittel zur Verfügung stehen, befand Stollenwerk. Im Zuge dessen pochte Rechtsanwalt Sadak erneut darauf, seinen Mandanten von der weiteren Untersuchungshaft zu entbinden. Die Beratung darüber gipfelte in einer „pläydoyerartigen“ Auseinandersetzung, wonach Sadak den Inhalt der Anklageschrift als „relativiert“ ansah. Die Staatsanwältin wies dagegen auf die schwerwiegende Verletzung des Opfers hin.

Da sie befürchtete, der Angeklagte könnte den noch zu hörenden Zeugen, mit dem Dilan M. am 14. Juni zu den Luminaden gefahren war, beeinflussen, wurde vereinbart, dass sie dessen Vernehmung „zeitnah“ vor dem nächsten Verhandlungstermin vornimmt. Der Prozess wird im Februar fortgesetzt.