Es wird schwierig, den Tod von Nell aufzuklären: Der Kadaver wurde sofort abtransportiert, eine ärztliche Untersuchung gab es nicht.
Drama auf Leverkusener PferdehofTod des Islandpferdes könnte eine Straftat gewesen sein
Nell war tot, als der tödliche Bolzen das Islandpferd in den Kopf traf. Sagt der Mann, der es auf seinem Pferdehof untergestellt hatte. Nell wurde von seinem Betreuer getötet – eben mit dem Bolzenschussgerät. Sagt Beatrix Boekler-Doepel, der das Tier gehörte. Vor einem Monat ist das Islandpferd auf dem Hof im Leverkusener Höhengebiet zu Tode gekommen. Wie es dazu kam, darüber wird gestritten.
Etwas mehr Licht in die Sache hätte das Veterinäramt der Stadt bringen können. Dort wurde der Vorfall genauso angezeigt, wie bei der Polizei. Allerdings: Eine Untersuchung, die Aufschluss über die Todesursache des Tiers geben könnte, war nicht mehr möglich. Dabei sei diese „sinnvoll und notwendig“, um die Umstände ermitteln zu können, lässt dazu auf Anfrage Leverkusens Amtstierärztin Sabine Beyer ausrichten. Dann hätte man auch herausfinden können, ob Nell an der ansteckenden Atemwegserkrankung Druse litt.
Nell wurde sofort weggebracht
Das alles musste unterbleiben. Das Pferd sei noch am Tag seines Todes in eine Tierkörperverwertung gebracht und später eingeäschert worden, berichtet auf Anfrage Jens Jacoby, Anwalt der Besitzerin. Warum Nell so schnell in die Tierkörperverwertung kam, bleibt einstweilen offen.
Das macht es schwierig, auch im juristischen Nachspiel. Denn dem Besitzer des Pferdehofs im Leverkusener Nordosten könnte sogar eine Straftat vorgeworfen werden, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit: Im Fall Nell könne „ein Verstoß gegen Paragraf 17 / 1 des Tierschutzgesetzes in Betracht kommen. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet“, erklärt Ariane Czerwon, Sprecherin im Rathaus. „Wenn aufgrund der Ermittlungen der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde, wird ein amtstierärztliches Gutachten erstellt und unter Einbeziehung des Rechtsamtes Strafanzeige erstattet“, beschreibt sie die Abfolge im Rathaus.
Die Frage, was ein „vernünftiger Grund“ ist, werde übrigens sehr eng gefasst, sagt Anwalt Jacoby. Er verweist auf einen Beschluss des Obersten bayerischen Landesgerichts: Danach war nicht einmal der Verdacht auf Tollwut ein „vernünftiger Grund“, ein Tier zu töten.
Diese Auslegung könnte im Todesfall Nell noch wichtig werden: Amtstierärztin Beyer weist darauf hin, dass „die Druse keinen veterinärrechtlichen Auflagen mehr“ unterliege. Ein daran erkranktes Tier von anderen zu isolieren, sei natürlich sinnvoll. Eine Exekution mit dem Bolzenschussgerät, wie sie Beatrix Boekler-Doepel vermutet, wäre dagegen ein barbarischer Akt der Übertreibung.