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See in Leverkusener SchutzgebietWo Angler gegen wilden Müll ankämpfen

Lesezeit 2 Minuten
Tor und Zaun mit Verbotsschildern am bewaldeten Seeufer

Absperrung am Großen Dehlensee zwischen Rheindorf und Hitdorf

Immer wieder dringen ungebetene Besucher auf das Vereinsgelände ein und hinterlassen oftmals Abfall.

Vor ziemlich genau einem Jahr erschien es fast, als würde der Wunsch des Sportfischervereins Hitdorf 1938 erfüllt, den von ihm gepachteten Großen Dehlensee nahe der Autobahn-Ausfahrt Leverkusen-Rheindorf einzäunen zu dürfen. Die Politiker in der für dieses Gebiet zuständigen Bezirksvertretung I hatten einstimmig befürwortet, eine Einzäunung des Geländes zu gestatten. Doch es kam anders.

Auslöser für den Antrag des Vereins waren ungebetene Besucher, die immer wieder trotz teils vorhandener Zäune und entsprechender Hinweisschilder auf das Vereinsgelände eindrangen, trotz Verbots im See schwammen, Zerstörungen anrichteten und lärmten und die vor allem nicht geringe Mengen wilden Mülls hinterließen. Ein Zaun, eine Hecke oder eine Kombination aus beidem an einem Abschnitt des Seeufers sollte das künftig verhindern. Weil die Stadtverwaltung dies abgelehnt hatte, ging ein Hilferuf an die Politik, die das schließlich zu ändern wünschte.

Bauliche Anlagen verboten

Nach einer umfassenden erneuten Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde fand im Mai dann ein Ortstermin mit Fachverwaltung, Vereinsvertretern und Politikern statt. Klare Aussage dabei: Der Große Dehlensee liegt im Landschaftsschutzgebiet und dort sind nach Paragraf 26 des Bundesnaturschutzgesetzes alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Auch der Landschaftsplan der Stadt Leverkusen untersagt in diesem Bereich bauliche Anlagen, wozu auch Zäune zu rechnen sind.

Eingangstor zum Vereinsgelände am Großen Dehlensee

Die bisherigen Absperrungen am Großen Dehlensee reichen nicht aus.

Die Einfriedung mit einer Hecke wäre im Prinzip möglich, „wäre aber aufgrund der dortigen Wachstumsbedingungen nicht erfolgversprechend“, so die Stadtverwaltung. Auf deren Vorschlag, die betroffenen Zugänge zum Vereinsgelände am See dauerhaft mit mächtigen Baumstämmen zu versperren, wollte sich dagegen der Sportfischerverein nicht einlassen – denn so wäre auch den Vereinsmitgliedern die Zufahrt verwehrt worden.

53 Kontrollen im Sommer

Im vergangenen Sommer hat der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt gemäß einer Absprache beim Ortstermin im Mai vom 17. Mai bis 12. September an verschiedenen Wochentagen und unterschiedlichen Uhrzeiten insgesamt 53-mal am See kontrolliert. „Bei keiner dieser Kontrollen wurden besondere Vorkommnisse an der Örtlichkeit verzeichnet“, heißt es jetzt dazu in einem Bericht der Stadtverwaltung an den Stadtrat. Die unregelmäßigen und überraschenden Kontrollen sollen aber weiter fortgesetzt werden.

Ein wenig Unterstützung erhält der Verein beim Thema Müll durch die Stadt. Zwar bleibt er als Pächter des städtischen Grundstücks für dessen Zustand verantwortlich und damit auch für die ordnungsgemäße Entsorgung aller Abfälle auf dem Gelände, die er einzusammeln und bereitzustellen hat. Nach Anzeige bei der Avea übernimmt die Stadt aber die Kosten der Entsorgung. Und weiterhin gilt, dass Verursachern wilder Müllablagerung bei Anzeigen ein Bußgeld droht.