Zunächst wird nur ein Teilbereich der Saarstraße komplett umgebaut. Auch Umweltaspekte werden dabei berücksichtigt.
Leverkusener WaldsiedlungNach großem Umbau soll Tempo 30 an der Saarstraße endlich kommen
Die Saarstraße ist ein Dauerbrenner in der Schlebuscher Bezirksvertretung. Seit Jahren kämpfen Bürger für eine Tempo-30-Zone, die auch schon vielfach diskutiert, mehrfach beschlossen, aber dann immer wieder abgelehnt wurde. Um den Verkehr dennoch zu bremsen, wurden 2018 neue Stellplätze markiert – was einer Geschwindigkeitsauswertung nach auch gelang. Da mittlerweile auch der Straßenbelag der 1937 angelegten und zuletzt 1974 erneuerten Fahrbahndecke stark geschädigt und nicht mehr Instand zu setzen ist, plant die Stadt nun die komplette Erneuerung der Saarstraße.
Probleme mit Eigentumsverhältnissen
Allerdings gilt das zunächst nur für den Bereich von der Bensberger Straße bis zur Völklinger Straße. Der zweite Abschnitt bis zur Mülheimer Straße wird zunächst zurückgestellt, „bis die Eigentumsverhältnisse abgestimmt sind“, schreibt die Stadtverwaltung. Hier liegen einige Geschäfte und ein Restaurant, Teile der Verkehrsflächen sind in Privatbesitz.
Rund 2,1 Millionen Euro soll der Umbau des Streckenabschnitts kosten, beginnen soll er 2024, ein genauer Zeitplan liegt noch nicht vor. Folgendes soll gemacht werden:
- Der Straßenquerschnitt wird von aktuell rund sieben Metern auf durchgängig 6,50 Meter verringert. Das soll die Fahrgeschwindigkeit bremsen.
- Der gewonnene Platz kommt dem vorhandenen, alten Baumbestand zugute: Die Baumscheiben werden vergrößert und gesichert.
- Die Zahl der öffentlichen Parkplätze wird reduziert. Die Stadt habe über mehrere Monate beobachtet, dass die vorhandenen Plätze meistens höchstens zur Hälfte belegt seien, weil an den hier angesiedelten Einfamilienhäuser genug Abstellplätze für PKW vorhanden seien. Frei werdende Flächen werden für den vorhandenen Baumbestand als zusätzliche Begrünungsfläche baulich umgestaltet. Die neuen Stellplätze werden hauptsächlich durch Pflasterbauweise gekennzeichnet.
- Bushaltestellen in dem betroffenen Abschnitt werden barrierefrei ausgebaut. Dabei wird die Haltestelle „Beethovenstraße“ auf der Südseite circa 30 Meter weiter in Richtung Osten verlagert, weil hier ein barrierefreier Ausbau möglich ist.
- Die Beleuchtungsanlage ist veraltet und soll ebenfalls ausgetauscht werden: 22 neue Straßenleuchten mit warmweißen, insektenfreundlichen und blendfreien LED-Leuchten sind vorgesehen.
- Nach dem Ausbau soll eine Tempo-30-Zone-Beschilderung erfolgen. Dabei bleibt die Saarstraße wegen des Busverkehrs überwiegend vorfahrtsberechtigt. Lediglich bei den beiden gegenüberliegenden Einmündungen Lortzingstraße/Völklinger Straße soll rechts vor links gelten. Im Zuge dessen soll auch der bislang schon mit einem „Streckengebot-30“ ausgewiesene Abschnitt in Höhe der Geschäftszeile und der Rest der Saarstraße in die Tempo-30-Zone-Beschilderung integriert werden.
- Für den Radverkehr sind keine besonderen Einrichtungen vorgesehen, Radfahrer können die Straße gemeinsam mit dem allgemeinen Verkehr nutzen.
- Die Gehwege werden durch neue Grünstreifen ergänzt, außerdem werden sie in wassergebundener Bauweise erstellt, um das anfallende Niederschlagswasser möglichst ortsnah versickern zu können. Nur im Bereich von Straßeneinmündungen und Grundstückszufahrten werden die Gehwege gepflastert. Damit entspricht die Planung dem Prinzip der „Schwammstadt“, die ein Klimaziel der Stadtplanung ist.
Unklar ist bislang, ob die Anwohner sich an den Ausbaukosten von geplanten 2,1 Millionen Euro beteiligen müssen. Grundsätzlich ist eine solche Maßnahme für Grundstücksbesitzer beitragspflichtig: Bei einer Haupterschließungsstraße wie der Saarstraße sind sie gesetzlich verpflichtet, 50 Prozent der Kosten für die Herstellung der Fahrbahn und Beleuchtung zu übernehmen und sogar 70 Prozent der Kosten für Gehwege und Parkplätze. Aktuell übernimmt allerdings das Land NRW diese Beiträge für Anwohner komplett. Ein Fördermittelantrag kann allerdings erst nach Abschluss der Maßnahme gestellt werden. Ob die Förderrichtlinie „Straßenausbaubeiträge NRW“ dann noch aktuell ist, kann nicht garantiert werden.