Der frühere WGL-Geschäftsführer könnte noch bis Mitte 2024 arbeiten. Im Streit über seine Kündigung hat das Gericht für Handelsfragen nun eine Antwort gegeben.
Leverkusener WohnungsgesellschaftEx-Chef Mues erleidet eine Schlappe vor Gericht

Wolfgang Mues wurde nicht wegen seines Alters diskriminiert, urteilt das Kölner Handelsgericht.
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Die Ansage von Richterin Kirsten Prömse ist kurz und knapp: „Die Klage wird abgewiesen.“ Und als Wolfgang Mues im Flur auf der 15. Etage des Kölner Landgerichts zu einer Frage anhebt, erklärt sie: „Wir verkünden nur das Urteil“, die Begründung komme später. Das könnte noch im Lauf des Freitags geschehen.
Das Gericht wird erklären, warum es das Argument, Mues sei Opfer von Altersdiskriminierung, nicht gelten lässt. Was der frühere Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Leverkusen und sein Rechtsbeistand Ernst Eisenbeis draus machen, wird sich erst in den kommenden vier Wochen entscheiden. Solange ist Zeit, Berufung einzureichen gegen den Spruch der Kammer für Handelsfragen. Es ist für Leitende Angestellte zuständig, wenn’s Streit gibt mit dem Arbeitgeber.
Der währt nun schon gut zwei Jahre. Der Posten des WGL-Chefs war schon immer Bestandteil von Postenpaketen, über deren Zusammensetzung und Besetzung der Stadtrat entscheidet. Gerne nach Proporz. Mues ist Mitglied der CDU, aber die Frage, wer die städtische Wohnungsgesellschaft führt, will die SPD-Ratsfraktion beantworten.
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Also wurde Mues' Vertrag, der sich automatisch um fünf Jahre verlängert, von der Stadtverwaltung gekündigt – auf Weisung des Stadtrats. Der wollte ursprünglich verhindern, dass der WGL-Chef noch auf seinem Posten bleibt, wenn er das gesetzliche Rentenalter schon überschritten hat. Das wäre Mitte nächsten Jahres.
Aber ein Kompromiss, der Mues bis dahin im Amt gelassen und ihm einen regulären Renteneintritt ermöglicht hätte, kam auch nicht zustande. Also wurde nicht nur der ursprüngliche Vertrag gekündigt – es gab auch keinen neuen, der Mitte 2024 ausgelaufen wäre.
Mues, dem fachlich niemand etwas vorwirft, sieht das nicht ein. Und weil der Stadtrat zuletzt einen Kündigungsbeschluss fasste, in dem ausdrücklich auf das Alter des WGL-Chefs Bezug genommen wurde, zog er vor Gericht. Das hat nun ein Urteil gefällt. Ob es das letzte Wort ist, wird sich noch zeigen.