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Radler haben VorrangDiese Regeln gelten für Autofahrer in Leverkusens erster Fahrradzone

Lesezeit 3 Minuten
Blick über das Lenkrad eines Autos nach draußen. Zu sehen sind eine Straße, rechts parken Autos, links fährt eine Frau auf einem Fahrrad.

In der Schleswig-Holstein-Siedlung wurde Leverkusens erste Fahrradzone eingerichtet.

In der Schleswig-Holstein-Siedlung in Leverkusen-Manfort haben Radfahrer ab sofort Vorrang vor dem motorisierten Verkehr. Weitere Regeln sind zu beachten.

Sie soll einen Beitrag zur Verkehrswende in dieser vom Verkehr so geplagten Stadt leisten: Leverkusens erste Fahrradzone. Eingerichtet in der Schleswig-Holstein-Siedlung im Stadtteil Manfort, macht sie das Fahren mit dem Rad deutlich attraktiver als bislang. Denn Radler genießen Vorrang vor Autofahrenden.

Ihren Ursprung hat die neue Fahrradzone in einem Bürgerantrag auf Initiative der Interessengemeinschaft Schleswig-Holstein-Siedlung. Im September 2021 hatte die Bezirksvertretung diesem zugestimmt. Zu Beginn der Woche wurden die Anwohnerinnen und Anwohner per Schreiben über den Start informiert und hatten die Technischen Betriebe begonnen, neue Schilder aufzustellen. Sie markieren an den Zufahrten zur Siedlung Beginn und Ende der Fahrradzone – je nach Blickwinkel. Und sie zementieren ganz neue Regeln in den Straßen Flensburger Straße, Sonderburger Straße, Düppeler Straße, Glücksburger Straße, Apenrader Straße, Kieler Straße, Ratherkämp, Am Stadtpark und Lingenfeld.

Fahrradzone Leverkusen: Radfahrer dürfen nebeneinander fahren

Fahrradfahrerinnen und -fahrer müssen zwar das Rechtsfahrgebot einhalten, dürfen jedoch nebeneinander fahren – und haben Vorrang. Damit ist jedoch nicht die Vorfahrtregel aufgehoben: Wird die Vorfahrt nicht durch ein Verkehrszeichen geregelt, gilt auch für Fahrräder rechts vor links. Lkw sind in der Siedlung künftig nicht mehr erlaubt, Motorräder und Pkw dürfen dank eines Zusatzschildes jedoch einfahren. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h – doch der Verkehr hat sich an das Tempo des Radverkehrs anzupassen.

Rechts ist an einem Zaun ein großes Plakat zu sehen, auf dem die Regeln der Fahrradzone mithilfe von Piktogrammen erklärt sind. Daneben ist das Schild zu sehen, das die Fahrradzone ausweist. Ganz links biegt ein Auto um die Ecke.

An den Einfahrten zur Fahrradzone werden die wichtigsten Regeln in aller Kürze genannt.

Beim Überholen ist ein Abstand von mindestens 1,50 Metern einzuhalten. Ist dieser nicht vorhanden, darf auch nicht überholt werden. Der Radverkehr darf in der Fahrradzone weder gefährdet noch auf andere Weise behindert werden. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen die Gehwege benutzen, dürfen aber auch auf der Fahrbahn gehen, wenn kein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist. Kinder unter acht Jahren dürfen auch mit dem Fahrrad die Gehwege benutzen.

Die Fahrradzone ist ein willkommener Erfolg

Friedrich Jonas ist seit zwölf Jahren Vorsitzender der Interessengemeinschaft in der Siedlung und freut sich über die Fahrradzone. Er nennt sie einen weiteren „Schritt in Richtung Mobilitätswende“. Jonas kämpft schon lange für genau diese – gegen den Lärm durch die Bahn, deren Schienen hinter seinem Garten liegen, gegen die Autobahn, die ihn dort nicht minder stört, und gegen deren Ausbau sowieso.

Schild, das das Ende der Fahrradzone anzeigt.

Hier an der Syltstraße endet die Fahrradzone.

Da ist die Fahrradzone ein willkommener, wenn auch kleiner Erfolg. „Mit der Fahrradzone wird die bestehende Fahrradstraße Am Stadtpark und somit ein wichtiger Schulweg zwischen Alkenrath/Schlebusch zu den Schulen Lise-Meitner-Gymnasium und Realschule angebunden“, erklärt Jonas. Auch die Fahrradanbindung zu den Märkten in der Syltstraße und dem bestehenden Fahrradnetz Richtung Stixchesstraße werde unterstützt.

Dass die Syltstraße nicht ebenfalls Teil der Fahrradzone geworden ist, liegt an deren Mietern, darunter etwa Bauhaus, Aldi oder der Drogeriemarkt dm. „Aufgrund der Andienungsverkehre der dort ansässigen Einzelhandelsgeschäfte“ könne die Syltstraße nicht zur Fahrradstraße umgewandelt werden, schreibt die Stadtverwaltung.