Ostereier kaufen und färbenDas sind die Tipps der Leverkusener Verbraucherzentrale
Leverkusen – Bunte Eier bringen Farbe ins Osterfest. Legt man Wert auf Haltung und Herkunft, gilt jedoch auch hier: Augen auf beim Eierkauf. Die Verbraucherzentrale NRW gibt regelmäßig Tipps zum Einkauf, denn gekochte und gefärbte Eier unterliegen im Handel nicht der strengen EU-weiten Kennzeichnungspflicht zur Herkunft, Haltung und Frische, die für rohe Eier gilt. So muss die Art der Haltung der Legehennen sowie die Herkunft der Eier nicht angegeben werden.
„Wer beim Eierkauf auf artgerechte Tierhaltung achtet, muss eher selbst färben“, rät daher die Verbraucherzentrale in Leverkusen. Sollen es doch bunte Eier aus dem Handel sein, müssen zumindest Mindesthaltbarkeitsdatum, Stückzahl sowie Name und Anschrift des Anbieters aufgedruckt sein, auch die verwendeten Farbstoffe sind gelistet. Bei loser Ware auf Wochenmärkten oder im Einzelhandel reicht ein Schild mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum und dem Hinweis „mit Farbstoff“.
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Vom Kauf gefärbter Eier ohne Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums rät die Verbraucherzentrale ab. Sie weist zudem darauf hin, dass Eier zwar mit zur Verwendung an Lebensmitteln zugelassenen Farbstoffen gefärbt werden, doch Allergiker auch darauf empfindlich reagieren könnten. Während die Angabe beispielsweise zur Legehennenhaltung auf der Verpackung gefärbter Eier freiwillig ist, gilt für rohe Eier: Neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum muss auch die Haltungsform – Bio-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung – in Worten genannt werden. Woher die Eier kommen, verrät der gestempelte Erzeugercode auf der Eischale – zum Beispiel 0-DE-0500081. Die „0“ an erster Stelle steht für ökologische Erzeugung, eine „1“ bedeutet Freilandhaltung, die Ziffer „2“ heißt Boden- und eine „3“ Käfighaltung. Das darauf folgenden Länderkürzel zeigt das Herkunftsland an. Der abschließende siebenstellige Zahlencode auf deutschen Eiern zeigt das jeweilige Bundesland sowie die entsprechende Betriebs- und Stallnummer an. So steht „05“ zum Beispiel für Nordrhein-Westfalen.
Code auf dem Ei
Auch unverpackte, sortierte rohe Eier müssen auf der Schale mit dem Erzeugercode gestempelt sein. Dieser ist ausschließlich auf dem Ei zu finden und nicht mit der Nummer der Packstelle auf der Verpackung zu verwechseln.
Neu in 2022 ist, dass das Töten der männlichen Küken verboten ist. Bisher wurden in deutschen Brütereien jährlich fast 45 Millionen männliche Küken getötet, da sie weder für die Eierproduktion noch als Masthühner nutzbar sind. Nun werden die männlichen Küken entweder mit aufgezogen oder das Geschlecht bereits im Brutei bestimmt und Bruteier mit männlichen Embryonen aussortiert. Die Verbraucherschützer weisen aber darauf hin, dass das nicht heißt, dass für deutsche Eier keine Eintagsküken mehr getötet werden. Teilweise schlüpfen die Tiere im Ausland, bevor sie dann in Deutschland zum Eierlegen gehalten werden. Daher sei ein genauer Blick wichtig, ob hinter einem Ei, ob roh oder gefärbt, im Handel nicht doch Kükentöten steht. Achten Sie auf die Kennzeichnung „ohne Kükentöten", rät die Verbraucherzentrale.
Übrigens: Abgeschreckte Eier mit intakter Schale müssen auch bei kühler Lagerung innerhalb von zwei Wochen verzehrt werden. Nicht abgeschreckte Eier mit unverletzter Schale sind mehr als vier Wochen haltbar. (mit aga/dpa)