AboAbonnieren

Rat LeverkusenAuftrittsverbot für russische Künstlerinnen und Künstler

Lesezeit 2 Minuten
Das beleuchtete Forum, hier:  bei den jazztagen. Foto: Ralf Krieger

Das beleuchtete Forum

Umstrittene Entscheidung im Rat wegen schwieriger Ausnahmeregelung.

Die Kultur-Stadt Lev ist angewiesen, keine Auftritte von russischen Künstlerinnen und Künstlern an städtischen Veranstaltungsorten zuzulassen, solange der Krieg in der Ukraine andauert. Davon ausgenommen werden können nur Kulturschaffende, die sich klar und deutlich gegen den Angriffskrieg ihres Landes auf die Ukraine ausgesprochen haben.

Diese Anweisung an den städtischen Kulturbetrieb hat der Rat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag auf Antrag der FDP mit den Stimmen von CDU, FDP, Grünen und Einzelvertreterin Gisela Kronenberg mehrheitlich beschlossen. SPD, Bürgerliste, Klimaliste, AfD und Aufbruch stimmten dagegen, Opladen plus und Die Linke enthielten sich.

Entsprechende Anträge russischer Agenturen, städtische Veranstaltungsorte für Gastveranstaltungen anzumieten, müssten abgelehnt werden, um ein deutliches Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und vieler vor dort auch nach Leverkusen geflohener Menschen zu setzen, so die FDP-Fraktionsvorsitzende Monika Ballin-Meyer-Ahrens.

Leidenschaftlich widersprach Ratsherr Markus Beisicht vom rechtsextremen Aufbruch Leverkusen, der von „Russophobie“, Rassismus und Diskriminierung aufgrund allein der Herkunft sprach. Bedenken gegen eine solch pauschale Form der politischen Kontrolle machte auch Benedikt Rees (Klimaliste) geltend, der die Umsetzung von einzelnen Prüfungen als nicht praktikabel bezeichnete.

Keine Wortmeldung gab es dazu aus der SPD, in der es zuvor aber intern eine heftige Debatte gegeben haben soll. Am Ende setzte sich in der Fraktion allerdings die Meinung durch, dass eine Gewissensprüfung, wie sie der FDP-Antrag mit seiner Ausnahmeregelung für sich vom Krieg distanzierende Künstlerinnen und Künstler beinhalte, allzu problematisch sei. Daraufhin einigte sich SPD-Fraktion, diesen Antrag geschlossen abzulehnen.