Raubprozess in LeverkusenAngeblich bestohlener Rheindorfer widerspricht sich
Leverkusen – Andreas H. und Thomas V. müssen sich vor Gericht wegen räuberischer Erpressung verantworten. Die beiden sollen einen dritten jungen Mann in Rheindorf, Marius W. (alle Namen geändert), geschlagen und ihm sein Handy abgenommen haben. Die Staatsanwaltschaft vermutet als Grund für den Überfall Schulden der beiden Angeklagten. Es soll um 100 Euro gehen.
Der mutmaßlich Geschädigte war am ersten Verhandlungstag im Januar nicht vor dem Schöffengericht erschienen. Seine Aussagen bei der Polizei lassen Zweifel an dem Tatvorwürfen aufkommen. Wegen Corona-Erkrankungen der Verfahrensbeteiligten verzögerte sich der Prozess ohnehin bereits. Auch am Mittwoch ging es nur schleppend weiter.
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Beschuldigter erschien nicht
Diesmal war es Andreas H., der zunächst nicht vor dem Opladener Amtsgericht erschien. Der Richter schickte Polizisten los, um den Angeklagten in den Gerichtssaal bringen zu lassen. Doch die Polizei traf ihn zu Hause nicht an. Sein Rechtsanwalt erreichte und überzeugte ihn, sofort zu kommen. Andreas H. erschien dann mit zwei Stunden Verspätung und sich widersprechenden Ausreden vor den Richter. Andernfalls wäre ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden.
Derzeit sieht es nicht so aus, als würde der Prozess mit einer Verurteilung enden. Das Verfahren stehe und falle mit der Glaubhaftigkeit von Marius W., sagte der Vorsitzende Richter. Der sozialpädagogische Betreuer von Thomas V. sagte dazu vor Gericht aus. Danach habe sich Marius W. in einem Telefonat am 11. Februar bei Thomas V. für seine Falschaussage entschuldigt. Er sei Zeuge des Telefonats, weil Thomas V. ihn zugeschaltet habe.
Angebliches Suchtproblem
Der 55-jährige Betreuer ist als eine Art Schlichter aufgetreten und hat das Gespräch anschließend protokolliert. Demnach riet er Marius W., seine Aussage bei der Polizei zu revidieren. Die Rede war zudem von einem Suchtproblem, weshalb der Geschädigte eine Therapie anstrebe.
Der Anwalt von Thomas V. las Textnachrichten vor. Danach soll Marius W. versucht haben, Zeuginnen zu überreden, in seinem Sinne auszusagen. So füllt sich die Akte mit Indizien, die an der Glaubwürdigkeit des Geschädigten kratzen.
Letztendlich sind aber nicht die Umstände des Treffens entscheidend, sondern das tatsächliche Geschehen. Es geht um die Frage, ob die Angeklagten Marius W. geschlagen und ihm sein Handy geraubt haben oder ob er es freiwillig als Pfand übergeben hatte.
Das Schöffengericht will am 24. März Marius W. befragen.