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Stalking-Fall in Leverkusen30-Jähriger muss in Haft – Ex-Freundin mit Sender verfolgt

Lesezeit 3 Minuten
Amtsgericht Lev

Das Amtsgericht in Leverkusen-Opladen.

Leverkusen – Im Fall eines 30-jährigen Angeklagten, der seine Ex-Freundin über Monate verfolgt hat und dabei sogar GPS-Sender einsetzte, wurde am Opladener Amtsgericht nun ein Urteil gesprochen. Die vorsitzende Richterin verhängte gegen ihn eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Zusätzlich muss der Mann ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro an die Klägerin zahlen.

In der Urteilsverkündung hob die Richterin hervor, dass der Angeklagte einige der ihm zu Last gelegten Taten zwar zugegeben habe, es ihm jedoch an einer Unrechtseinsicht fehle und sie daher keine positive Sozialprognose aussprechen könne.

Trotz einstweiliger Verfügung „einfach weiter gemacht“

Insbesondere die Tatsache, dass der Mann trotz Verhängung einer einstweiligen Verfügung, er dürfe sich der Frau nicht auf weniger als 20 Meter nähern, und mehreren Vorladungen „einfach weiter gemacht hat“, führe zu dem Entschluss der Richterin, die Strafe ohne Bewährung auszusprechen.

Das Urteil bezieht sich schließlich auf drei Tatkomplexe. So wurde der – zuvor unter anderem bereits wegen gefährlicher Körperverletzung und Drogenhandel verurteilte – Mann in einem ersten Tatkomplex wegen Nachstellung und Hausfriedensbruch schuldig gesprochen.

GPS-Tracker an Fahrzeug angebracht

Gleich zwei Mal hat der Angeklagte Peilsender zur Überwachung angebracht, am Kinderwagen seines Sohnes und am Fahrzeug der Stiefmutter des Opfers. Das Opfer sei so „ganz genau ausspioniert“ worden. Darüber hinaus sei er mit einem nachgemachten Schlüssel in die Wohnung seiner Ex-Freundin eingedrungen.

In einem zweiten Tatkomplex habe sich das Stalking noch einmal gesteigert. In einem Zeitraum von Juli 2020 bis Januar 2021 haben die Versuche der Kontaktaufnahme des Angeklagten massiv zugenommen. So habe das Opfer mehr als 90 Nummern löschen müssen, mit denen der Mann sie kontaktiert hat. Und das, obwohl er per einstweiliger Verfügung gar keinen Kontakt aufnehmen durfte. Er nutzte auch mehrere Accounts bei Ebay-Kleinanzeigen, um Nachrichten an das Opfer zu verschicken.

„Psychoterror auf die Nachbarschaft, Freunde und Bekannte“

Die Kontaktaufnahme fand regelmäßig auch nachts statt, sodass ebenfalls ein „Psychoterror auf die Nachbarschaft, Freunde und Bekannte ausgeübt wurde“. Zu diesem Tatkomplex kommen außerdem noch Körperverletzung gegen die Klägerin, versuchte Nötigung, Bedrohung und Beleidigung.

Für schuldig befunden wurde der Mann außerdem in einem dritten Tatkomplex für eine gefährliche Körperverletzung gegen eine Freund der Klägerin. Bei diesem Vorfall schlug der Angeklagte auf einen in einem Auto sitzenden Mann ein. Ein ärztliches Gutachten bestätigte Prellungen im Rippen-, Jochbein- und Wangenbereich.

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Freigesprochen wurde der Angeklagte dagegen im Fall eines Buttersäureanschlags auf das Wohnhaus der Klägerin. Dies könne ihm nicht nachgewiesen werden, auch wenn Indizien auf eine Täterschaft hinweisen würden. Der 30-Jährige hatte zum Beispiel zuvor Konsequenzen angedroht und dem Opfer erzählt, Buttersäure im Internet gekauft zu haben.

Auffällig hierbei ist auch die Tatsache, dass sich die Buttersäure in dem Briefkasten des Opfers befunden hat. Der Angeklagte mit Wohnsitz in Köln wurde an diesem Tag jedoch von niemandem in Leverkusen gesehen. Er hat nun zusammen mit seinem Verteidiger eine Woche lang Zeit, um Berufung gegen das Urteil einzulegen.