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Urteil im BetrugsprozessLeverkusener Clan-Chef muss mehr als vier Jahre in Haft

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Einer der Angeklagten im Betrugsprozess gegen die Großfamilie. 

Köln/Leverkusen – Es war besonders schwerer Betrug. Deshalb muss „Don“ Enis H. (alle Namen geändert) für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil hat am Donnerstagmittag die 19. Große Strafkammer am Kölner Landgericht verkündet. Das Oberhaupt einer Leverkusener Großfamilie war nach Auffassung der Richter der Drahtzieher, als zwei Komplizen, Günter L., der mit dem „Don“ verwandt ist und Schado U., vor gut einem Jahr ein älteres Ehepaar in Mittelnkirchen um 80.000 Euro prellten.

Dabei wandten sie den „Teppichtrick“ an: Nachdem der „Don“ die Opfer angerufen und sich als Teppichhändler vorgestellt hatte, von dem das Paar schon einmal etwas gekauft hatte, traten L. und U. auf den Plan: Sie stellten sich mit falschen Namen vor und schlugen dem Paar ein Geschäft vor.

Ein Container voller Teppiche stehe im nahen Hamburger Hafen, müsse aber beim Zoll ausgelöst werden. Dafür bräuchten sie 80.000 Euro. Das Geld fließe sofort wieder zurück, außerdem gebe es 10.000 Euro „Zinsen“. Günter L. sollte zudem nebst einigen Teppichen als menschliches Pfand im Haus des Ehepaars bleiben.

Tatsächlich verschwanden beide Täter, zurück ließen sie die Teppiche – die allerdings ziemlich wertlos waren.

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Den Betrug an sich hatten Günter L. und Schado U. in dem Prozess eingeräumt und finanzielle Wiedergutmachung angeboten. Das Gericht verurteilte L. zu dreieinhalb Jahren, U. muss für zwei Jahre ins Gefängnis.

Enis H. schwieg

Wichtiger war indes, die Rolle von Enis H. aufzuklären. Der 42-Jährige machte keine Aussagen. Die Protokolle einer umfänglichen Telefonüberwachung spielten daher eine entscheidende Rolle. Für Polizei und Staatsanwaltschaft bewiesen sie, dass Enis H. die zentrale Figur eines Betrugsnetzwerks ist. Ein weiterer Prozess gegen den Leverkusener ist in Vorbereitung. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.