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WahlkampfplakateBußgelder gegen illegales Aufhängen gefordert – mehr Standorte

Lesezeit 2 Minuten
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Drei Plakate pro Standort, so sieht es nicht immer aus.

  1. In Leverkusen sind an unterschiedlichen Stellen Wahlplakate zu früh aufgehangen worden. Darauf steht ein Bußgeld.
  2. Im Ausschuss haben Vertreter der Parteien am Montag heftig über dieses (nicht neue) Problem diskutiert.
  3. Wie geht die Stadtverwaltung jetzt vor?

Leverkusen – Dass einige Parteien unerlaubterweise Wahlplakate vor dem offiziellen Startschuss am Samstag oder widerrechtlich als viertes Plakat an einem Standort aufgehängt hatten, hat auch im Wahlausschuss am Montag zu bösem Blut und Diskussionen geführt.

„Die großen Parteien halten sich an nichts“, beschwerte sich Karl Schweiger von der Bürgerliste. Schon im Vorfeld hatte Guido Fischer von der FDP die Verwaltung aufgefordert, die Verstöße „zu ahnden“ und Bußgelder aufzuerlegen. Im Ausschuss wurden SPD, CDU, Opladen plus und die Bürgerliste bezichtigt.

Im selben Atemzug beschuldigte Fischer die Verwaltung, nur deswegen nachsichtig zu sein, weil es sich bei einer der Parteien um die CDU handelte. „Wenn die Bürgerliste zwölf Stunden vorher plakatiert hätte, brennt die Hütte“, rief Fischer aus. Wahlleiter Marc Adomat ließ das nicht auf sich sitzen, eine „boshafte Unterstellung“ sei das. Die Verwaltung nehme die Kritik auf und prüfe sie, erklärte er. Man werde sich alles „mit vernünftigem Augenmaß“ anschauen.

Kontrollen angekündigt

Friedhelm Laufs, Leiter des Bereichs Bürger und Straßenverkehr, aber auch zuständig für Wahlplakate im Stadtgebiet, betonte, man habe alle widerrechtlich aufgehängten Plakate am Freitag fotografiert und werde die Parteien anhören. Und ja, man werde auch die Bußgeldstelle einschalten. Ob es soweit kommt und gezahlt werden muss, ist aber noch unklar.

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Laufs kündigte an, dass in nächster Zeit Mitarbeiter der Stadtverwaltung unterwegs sein und sich die Zustände an den Plakat-Standorten anschauen werden. Die beste Lösung? Mehr Plakatmöglichkeiten. Friedhelm Laufs schätzt, dass 200 bis 300 weitere Standorte noch ausgewiesen werden könnten.

Damit könnte sich vielleicht auch das Problem der Mehrfachplakatierung erledigen. An den aktuell 700 Standorten können bis zu drei Plakate aufgehängt werden, nur eine Partei pro Standort. Doch sieht man die Kommunalwahl als Einheit oder entdeckt man darin vier Wahlen in einer – nämlich Oberbürgermeister-, Stadtrats-, Bezirksvertretungs- und Integrationsratswahl? Das sei in der Richtlinie nicht klar definiert, so Laufs.