„Wut hat Sie zur Tat gebracht“Alkenrather Messerstecher muss sechs Jahre in Haft
„Es ist ein Mensch, ein junger Mensch, brutal durch Ihre Hand aus dem Leben gerissen worden.“ Mit diesen Worten an den Angeklagten eröffnete die Vorsitzende Richterin Ulrike Grave-Herkenrath ihre Urteilsbegründung am Landgericht Köln. Dort wurde der Leverkusener Timon T. (alle Namen geändert) am Mittwochmittag wegen Körperverletzung und Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der zum Tatzeitpunkt 19-Jährige am 28. März in der Wilhelm-Leuschner-Straße in Alkenrath den 22-jährigen Markus B. mit zwei Messerstichen getötet hat. Zwischen den beiden Freunden war ein Streit entbrannt, nachdem Timon T. den zu der Zeit übergangsweise bei ihm lebenden Markus B. nicht alkoholisiert in seine Wohnung lassen wollte.
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Streit erneut aufgeflammt
Nach einer ersten Schlägerei auf der Straße war Timon in seine Wohnung geflüchtet, da Markus ihm körperlich überlegen war. Freunde der beiden hatten die Streitenden voneinander getrennt. „Alle Beteiligten dachten, die Situation wäre beendet“, erläutert die Richterin den Tathergang. Oben in seiner Wohnung vernahm Timon T. jedoch ein hysterisches Geschrei seiner Mutter auf der Straße, die dort gemeinsam mit seinem Bruder auf Markus getroffen war. Der Angeklagte hatte im Prozess ausgesagt, er habe seine Mutter in Gefahr gewähnt und sie nur beschützen wollen.
Er griff sich ein Küchenmesser, rannte zurück nach unten und fügte in einer zweiten Auseinandersetzung Markus B. die zwei tödlichen Stiche in den Brustkorb zu. Bei einem Stich wurde die Milz stark verletzt, der andere Stich traf das Herz des Opfers, das kurz darauf verstarb.
„Ihre Wut hat Sie zu dieser Tat gebracht“
„Die Frage nach dem Warum treibt nicht nur den Vater des Opfers, sondern auch Sie um“, so Richterin Grave-Herkenrath zu Timon T. Der Täter habe sich zwar von Anfang an geständig und reuevoll gezeigt. Noch am Montag hatte sich Timon T. unter Tränen beim anwesenden Vater von Markus B. entschuldigt.
Dennoch habe sie den Eindruck, dass er die falschen Gründe suche, um sich das Geschehen zu erklären. Zu keiner Zeit habe für seine Mutter eine Gefahr bestanden. „Ihre Wut hat Sie zu dieser Tat gebracht, und an dieser Wut müssen Sie arbeiten“, appelliert Grave-Herkenrath an Timon T.
In Haft Chancen auf Schulabschluss und Ausbildung
Die Jugendstrafe habe man, der Staatsanwaltschaft folgend, auf sechs Jahre festgelegt, damit man in dieser Zeit auf Timon erzieherisch einwirken könne. Er habe in der Jugendhaft die Möglichkeit, nicht nur seinen Hauptschulabschluss nachzuholen und eine Ausbildung zu absolvieren, sondern auch therapeutisch begleitet zu werden. Da T. nach zwei Dritteln der verbüßten Haft einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen kann, wolle man sicher gehen, dass er genug Zeit habe, um die nötigen Maßnahmen vollständig zu absolvieren.
„Sie haben es in der Hand, wie sich Ihr Leben entwickeln wird“, so die Richterin. Markus B. hat dazu keine Chance mehr. Der 22-Jährige verstarb sechs Wochen vor seinem 23. Geburtstag, am Todestag seiner Mutter. T. kann gegen das Urteil des Landgerichts noch Revision einlegen.