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Tradition im Bergischen und in EifelNRW-Ministerium verbietet Hahneköppen – Kritik aus Solingen

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Beim Hahneköppen gilt es, einem kopfüber in einem Korb aufgehängten Hahn (hier ein Symbolfoto von einem Hahn) den Kopf abzuschlagen.

Beim Hahneköppen gilt es, einem kopfüber in einem Korb aufgehängten Hahn (hier ein Symbolfoto von einem Hahn) den Kopf abzuschlagen.

Die bisherige Praxis habe es ermöglicht, die jahrhundertealte Tradition im Einklang mit dem Tierschutz zu erhalten. Doch damit ist jetzt Schluss.

Das Hahneköppen hat vor allem im Bergischen Land, aber auch in der Eifel eine jahrhundertealte Tradition. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat das Brauchtum jetzt allerdings verboten. Aus Solingen wurde Kritik an der am Freitag (2. August) getroffenen Entscheidung des NRW-Ministeriums geäußert.

Dem LANUV war das Hahneköppen schon immer ein Dorn im Auge. Auch von Tierschutzorganisationen wurde der Brauch unter anderem als „Leichenfledderei“ verunglimpft. Peta etwa kritisierte das Hahneköppen als „grausame Tierquälerei für Volksfeste“ und forderte bereits vor Jahren ein Verbot.

Hahneköppen war bislang unter Auflagen erlaubt

Hahneköpper-Vereine haben im Bergischen Land, in der Eifel, aber auch im Jülicher Land und im Raum Neuss eine lange Tradition, die bis ins Mittelalter zurückgeht. Früher soll dem Brauch noch ein lebender Hahn gedient haben. Seit rund 200 Jahren ging man jedoch dazu über, zuvor geschlachtete Tiere zu verwenden.

Beim Hahneköppen gilt es, einem kopfüber in einem Korb aufgehängten Hahn den Kopf abzuschlagen. Um Tierschutz und Brauchtum miteinander in Einklang zu bringen, galten etwa in Solingen bestimmte Auflagen. So musste das in der Regel alte Tier zuvor von einem Experten tierschutzkonform geschlachtet werden. Zudem musste der Kadaver anschließend verwendet werden, etwa zum Verfüttern.

Hahneköppen verboten – Solingen kritisiert Entscheidung gegen jahrhundertealtes Brauchtum

Damit ist jetzt allerdings Schluss. Das Landesamt hat dieses Brauchtum nun endgültig untersagt. Nach der neuen Auslegung dürfen Tiere demnach nicht getötet werden, um die Kadaver anschließend bei Brauchtumsveranstaltungen zu verwenden. Danach ist die bisherige Rechtsanwendung außer Kraft gesetzt.

Von der Stadt Solingen wurde Kritik an der Weisung aus Düsseldorf laut. Die neue Auslegung der bestehenden Rechtsnorm sei wenig bürgerfreundlich. „Unsere bisherige Praxis in Solingen hat ganz pragmatisch ermöglicht, jahrhundertealtes Brauchtum in Übereinstimmung mit dem Tierschutz zu erhalten“, so der zuständige Beigeordnete Jan Welzel. „Doch diesem Pragmatismus will das Ministerium nicht folgen. Das ist schade.“

Der Streit um das Hahneköppen könnte jedoch noch weitergehen. Den Städten bleibe keine Wahl, sie seien nun rechtlich gebunden. Welzel betont in Richtung der Hahneköpper-Vereine jedoch, dass den Betroffenen der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen steht. Die Gesetzeslage, auf der das Verbot gründet, habe sich schließlich nicht geändert. Das geltende Recht werde lediglich anders angewendet.