Wohl schuldunfähig27-jähriger Lindlarer soll Polizisten mit Hanteln beworfen haben
Köln/Lindlar – Im Unterbringungsverfahren gegen einen 27-Jährigen aus Lindlar wurden am Montag weitere Zeugen gehört und das psychiatrische Sachverständigengutachten vorgetragen. Gegen den Mann wird wegen versuchten Totschlags, Widerstands gegen Polizeibeamte und gefährlicher Körperverletzung verhandelt.
Am 17. März dieses Jahres soll er Polizeibeamte, während er im Haus seiner Eltern randalierte, unter anderem mit Hantelscheiben und einem Nähmaschinenmotor beworfen und mit einem Betonbohrer bedroht haben. Im Verlauf des Einsatzes kam es auch zu einer Schussabgabe eines Beamten (29) gegen den 27-Jährigen, der am Bein verletzt wurde.
Angeschossenes Bein selbst abgebunden
Ein Nachbar (50) sagte am Montag vor dem Kölner Landgericht, dass er am Abend des Vorfalls zunächst Schreie gehört habe. „Ich dachte: Jetzt ist es wieder soweit“, sagte der 50-Jährige, der auch in den Jahren zuvor wiederholt Streitereien zwischen dem Beschuldigten und dessen Eltern mitbekommen hatte. Er habe gesehen, wie der 27-Jährige auf dem Balkon des Nachbarhauses „tobte“.
Das könnte Sie auch interessieren:
„Er rief immer wieder: Hurensöhne“, beschrieb der Zeuge die Situation, als sich die Polizisten näherten. Zwar habe er nicht mitbekommen, dass der Beschuldigte mit Hantelscheiben nach den Beamten geworfen habe. Den Schuss habe er deutlich vernommen. Kurz darauf habe der 27-Jährige sich das getroffene Bein selbst abgebunden. Den Eindruck, den der 50-Jährige von dem Beschuldigten hatte, fasste er so zusammen: „Wenn man sagt, er war von Sinnen, dann traf das zu.“
Schon mit 13 Jahren Drogen konsumiert
Warum der Mann „von Sinnen“ war, wurde beim psychiatrischen Gutachten klar. Demnach leidet der 27-Jährige an einer chronifizierten paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie. Als Grund für die Erkrankung nannte die Sachverständige den Drogenkonsum des Beschuldigten, mit dem dieser bereits mit 13 Jahren begonnen habe. Unter anderem konsumierte er Cannabis, Amphetaminen, Ecstasy sowie psychedelische Pilze. Laut Gutachten war der Mann bei dem Vorfall nicht schuldfähig.
Am morgigen Mittwoch soll ein Urteil gesprochen werden. Wegen der psychischen Erkrankung geht es für den Mann nicht um eine Gefängnisstrafe, sondern um die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie.