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66-jährigen Nümbrechter vor GerichtVerfahren wegen Urkundenfälschung wird eingestellt

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Amtsgericht Waldbröl (Archivbild)

Waldbröl – „Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie eine Unterschrift gefälscht“, beteuerte ein 66 Jahre alter Nümbrechter. Vor dem Waldbröler Amtsgericht musste er sich wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betrugs und der Urkundenfälschung verantworten. In mehr als zehn Fällen soll er laut Anklage als Betreiber eines Finanz- und Wirtschaftsberatungsunternehmens von Sommer 2017 bis Herbst 2018 Forderungs- und Mahnschreiben verschickt haben, obwohl kein Anspruch auf eine Zahlung bestanden hat.

Schuld konnte nicht nachgewiesen werden

Da die Schuld des Angeklagten nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, wurde das Verfahren vor dem Amtsgericht von Richter René Dabers am Ende eingestellt – gegen Zahlungen von 2000 Euro an die Hilfsorganisation SOS-Kinderdorf und gegen insgesamt rund 500 Euro Wiedergutmachung an die Geschädigten. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann beschuldigt, Vermittlungsprovisionen und Beratungsgebühren in Höhe von mehr als 1100 Euro eingefordert zu haben, ohne dafür beauftragt worden zu sein.

In einigen Fällen habe er ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet, in anderen Fällen sei das Geld unberechtigt vom Konto abgebucht worden. Die Unterschriften auf den vorgelegten Honorarvereinbarungen seien nicht von den vermeintlichen Auftraggebern unterzeichnet worden. Zudem sei der angeklagte Nümbrechter weder zur Erbringung der abgerechneten Leistung, noch zu einer Rückzahlung bereit gewesen.

Geschäft funktionierte allein im Internet

Dieser schilderte, dass er seit den 1980er Jahren im Versicherungsgeschäft tätig sei, zeitweise habe er rund 20 Angestellte beschäftigt. 2015 sei die Beratung als reines Post- und Internetgeschäft hinzugekommen. Dabei habe er Auskünfte im Finanzbereich erteilt, Newsletter verschickt und Tipps zur Sanierung von Haushaltsfinanzen gegeben. Zur Werbung neuer Kunden habe er einen Adressdienstleister mit dem Versand von Werbemails beauftragt. So habe er 2018 zwischen 300 und 400 Vereinbarungen geschlossen.

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Die habe er meist per Mail verschickt und unterschrieben auf demselben Weg zurückbekommen. Oft sei die Unterschrift per Handy oder Tablet eingescannt worden und dadurch nicht mit der handschriftlichen Variante identisch. Allerdings seien nur wenige Rechnungen bezahlt worden. So habe er umfangreich gemahnt und ein Inkassobüro eingeschaltet. Mitte 2019 habe er dieses Geschäft aufgegeben.

Einem Schriftgutachten zufolge seien Fälschungen von Unterschriften nicht nachweisbar, lediglich in zwei Fällen nicht ganz ausgeschlossen. Um einen umfangreicheren Prozess zu vermeiden, stellte Richter Dabers das Verfahren – mit Zustimmung aller Beteiligten – unter Auflagen ein.