Um Jugendknast zu entgehenMorsbacher beschwindelt Waldbröler Gericht
Waldbröl/Bonn – „Keinen Scheiß“ wolle er mehr bauen, hatte der junge Angeklagte im letzten Wort vor dem Amtsgericht Waldbröl versprochen. Vor allem werde er eine Arbeit suchen, beteuerte er. Schöffenrichter Fabian Krapoth hörte das gerne, allein ihm fehlte der Glaube. Zu viel hatte sich der 20-Jährige schon erlaubt und an seiner Situation „null“ verändert. Im Gegenteil.
Im August 2019 hatte er zusammen mit einem Kumpel wieder mal einen Jugendlichen, 14 Jahre alt, im Kurpark Morsbach abgezockt, ihm eine Bluetooth Box entrissen und einen Schlag in den Bauch versetzt. Drei Monate später, im November 2019, schlug der Angeklagte, der mit seiner Clique unterwegs gewesen war, einem 18-Jährigen ohne Vorwarnung die Faust ins Gesicht. Grundlos, mitten auf dem Rathausplatz.
„Keine günstige Sozialprognose“
Das Schöffengericht in Waldbröl verurteilte den 20-Jährigen wegen gemeinschaftlichen Raubes und Körperverletzung in zwei Fällen zu einem Jahr und drei Monaten Jugendstrafe. Eine Bewährung kam nicht in Frage; zahlreiche einschlägige Vorstrafen und „keine günstige Sozialprognose“. Von dem jungen Mann ohne Schulabschluss seien weitere Straftaten zu erwarten, hatte Krapoth sein Urteil begründet. In den Jugendknast jedoch wollte der 20-Jährige nicht – und legte Berufung ein.
Für sein Verfahren vor dem Bonner Landgericht hatte er sich durchaus etwas ausgedacht. Um der 8. Strafkammer seinen guten Willen zu dokumentieren, legte er ihnen den Arbeitsvertrag eines Waldbröler Unternehmens vor. Mit Unterschrift und Stempel. Den Job hatte er laut Dokument kürzlich erst angetreten. Die Richter glaubten dem Angeklagten, der trotz Schlägermütze und schnodderigem Ton versuchte, einen guten Eindruck zu machen.
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Fast hätte die Täuschung auch geklappt und das Gericht wäre böse reingefallen. In der Urteilsberatung jedoch beschlich die Kammer ein letzter Zweifel. Also griff der Vorsitzende zum Telefon und erkundigte sich beim vermeintlichen Arbeitgeber. Der lachte nur schallend am Ende der Leitung und erklärte: Der Kandidat sei keinen einzigen Tag erschienen.
Danach war die Stimmung der Richter auf Null, die Chance auf Bewährung verwirkt und der Weg ins Gefängnis zwingend.