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„Ich töte euch alle“57-jähriger Reichshofer wegen Drohung vor Gericht

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Amtsgericht Waldbröl (Archivbild)

Waldbröl – „Ich töte euch alle“, soll der heute 57-Jährige Reichshofer gerufen haben, als er im Januar vorigen Jahres in die Wohnung seiner 78-jährigen Mutter stürmte. Und weil er – unter dem Einfluss von Drogen stehend – auch gleich noch ein paar Blumenkästen von Balkon trat, fand er sich am Donnerstag vor dem Waldbröler Amtsrichter René Dabers wieder wegen Bedrohung und Sachbeschädigung.

Angeklagter soll „keine schöne Kindheit“ gehabt haben

Der Verteidiger des Angeklagten schilderte, sein Mandant habe „keine schöne Kindheit“ gehabt. Im Alter von zwölf Jahren sei seine Mutter etwa in Urlaub gefahren und habe ihre Kinder alleine gelassen. Gewalterfahrungen seien an der Tagesordnung gewesen. Seit Jahren gebe es zwischen ihnen ein angespanntes Verhältnis. Am Tag der mutmaßlichen Tat sei ein Streit darüber entstanden, dass der Bruder des Angeklagten angeblich mit dessen Lebensgefährtin geschlafen habe.

Daraufhin habe der Beschuldigte zwar gegen die Blumenkästen getreten, aber keine Drohungen ausgestoßen. Generell habe es in der Familie einen „gepflegt rauen Umgangston“ gegeben. Und die Blumenkästen gebe es im Baumarkt für 3,99 Euro, sie seien ohnehin eher etwas für eine Privatklage.

Mutter soll Angeklagten mit Lederriemen gezüchtigt haben

Der Angeklagte bestätigte die Angaben seines Verteidigers. In seiner Kindheit sei er oft von seiner Mutter mit einem Lederriemen gezüchtigt worden. „Ich schlage Dich tot“, habe sie dabei immer gerufen. Anschließend habe sie sich gerechtfertigt: „Ich musste Dich schlagen, damit Du funktionierst.“ Später habe er Drogen genommen und auch eine Langzeittherapie gemacht. Das sei aber vor mehr als 15 Jahren gewesen. Die Blumenkästen habe er inzwischen ersetzt.

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Die 78 Jahre alte Mutter sagte als Zeugin, dass ihr Sohn aufgeregt zu ihr gekommen sei und wohl „einiges genommen“ hätte. Seit dem Vorfall habe sich ihr Sohn nicht mehr blicken lassen, heute bedaure sie, damals zur Polizei gegangen zu sein. Mit Einverständnis des Staatsanwalts stellte Richter das Verfahren ein, der Angeklagte muss die Kosten seines Anwalts tragen.