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GrundsteuersenkungFür dieses Jahr zu spät, für 2022 möglich, jedoch fraglich

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Symbolbild

Bergneustadt – Zum vierten Mal in Folge hat Bergneustadt Ende 2020 ein positives Jahresergebnis vorweisen können – und inzwischen auch wieder 5,5 Millionen Eigenkapital angesammelt. Das entsprach zum Jahreswechsel 3,06 Prozent der städtischen Bilanzsumme von 180,26 Millionen Euro. Drei Prozent sind gesetzlich vorgeschrieben.

Die festgelegten 959 Punkte werden wohl vorerst noch nicht gesenkt

Das Eigenkapital war stets als die wichtigste aller Bedingungen dafür genannt worden, die enorme Grundsteuerbelastung senken zu können. Heftige Proteste hatte es Ende 2015 und Anfang 2016 gegeben. Mit mehreren Bussen waren die Neustädter bis vor den Landtag nach Düsseldorf gezogen.

Doch es sieht nicht so aus, als könnten die Bergneustädter sich schon auf eine baldige Steuersenkung freuen. Ende 2015 hatte der Stadtrat notgedrungen die Grundsteuer für bebaute Grundstücke auf 959 Punkte festgelegt – so hoch wie nirgends sonst in Deutschland.

Die Stadt ist mittlerweile aus dem rechtswidrigen Zustand von 2013 raus

2013 bereits hatte die Stadt ihr Eigenkapital restlos aufgebraucht – ein rechtswidriger Zustand, der jeden Steuerspielraum unterband. Nach Jahren im NRW-Stärkungspakt mit Millionenhilfen des Landes und einem unerbittlichen Sparkonzept mit Personalabbau, Verkauf städtischer Immobilien und nie gekanntem Einspardruck, scheint die Wende mittlerweile geschafft.

Kein Wunder, dass Jens-Holger Pütz (UWG) im Haupt- und Finanzausschuss nachfragte, was denn in Sachen Grundsteuer-B-Senkung drin sei.

„Für 2022 kann man darüber nachdenken“

Kämmerer Bernd Knabes Antwort fiel kurz und bündig aus: 2021 sei gar nichts drin, dazu sei das Haushaltsjahr bereits zu weit fortgeschritten. Für die Beratungen zum Haushalt 2022 könne man darüber nachdenken. Immerhin: Eine Senkung hat der Kämmerer nicht gänzlich ausgeschlossen. Aber sehr zuversichtlich klang es trotzdem nicht, denn die guten Zahlen 2020 sind nicht wirklich so gut oder zumindest werden sie nicht auf Dauer so gut bleiben: Eine einmalige Corona-Sonderhilfe für Stärkungspaktkommunen sowie die Möglichkeiten, die coronabedingten Ausgaben zu isolieren, verbesserten die Einnahmesituation. Insgesamt belaufen sich allein die Corona-Sondereffekte auf drei Millionen Euro.

Die Situation ist nicht wirklich besser, die Umstände schönern das Bild

Ob die Kommunen auch die kommenden von Corona verursachten Verluste im Haushalt isolieren, also herausrechnen und in den kommenden 50 Jahren abstottern kann, hat das Land noch nicht entschieden. Es gebe entsprechende Überlegungen, aber man müsse abwarten, sagte Knabe.

Auch weniger Gewerbe- und Einkommensteuer im vergangenen Jahr verschlechterten die städtische Einnahmesituation. Wegen der Pandemie verschobene Investitionen und Straßen- und Gebäudesanierungen schönen das Bild für 2020 ebenfalls. Denn ausgegeben wird das Geld ja noch, bloß eben etwas später.

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So wunderte es nicht, dass die Frage einer möglichen Grundsteuer-B-Senkung den Haupt- und Finanzausschuss nicht länger beschäftigte. Es wäre eine rein theoretische Debatte gewesen.