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„Eine große Dummheit“Waldbröler betrunken mit Trike gefahren, das Totalschaden erlitt

Lesezeit 3 Minuten

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Waldbröl – „Die Sache war eine große Dummheit von mir“, erklärte ein 61-jähriger Waldbröler vor dem Amtsgericht in seiner Heimatstadt. Dennoch wurde er wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten unter Vorbehalt verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, im September 2019 auf der Hochstraße der Marktstadt gegen Mittag in betrunkenem Zustand mit einem Fahrzeug ohne eine Fahrerlaubnis einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Dabei sei ein Schaden in Höhe von rund 2500 Euro entstanden. Die anschließende Blutprobe habe einen Wert von 1,85 Promille ergeben.

„Ich habe schon ziemlich früh am Tag angefangen zu trinken“, sagte der Beschuldigte. „Ich hatte auch noch nie einen Führerschein.“ Allerdings habe er geglaubt, dass er für das dreirädrige Kleinstkraftrad auch keinen brauche. Bei einer Probefahrt sei er dann gegen ein stehendes Auto gefahren. Der Besitzer des damals zwei Jahre alten Wagens schilderte als Zeuge, dass er den Unfall nicht beobachtet habe. Er habe das Auto abgestellt und bei seiner Rückkehr seien der rechte Kotflügel und die Motorhaube verbeult gewesen.

Der Besitzer des Dreirads gab im Zeugenstand an, dass er zu einem Supermarkt gefahren sei, um Grillwürste zu kaufen. Vor dem Laden habe er zwei Freunde getroffen, die sich mit dem ihm bis dahin unbekannten Angeklagten unterhalten hätten. Der hätte gleich gefragt, ob er mal eine Runde auf dem Parkplatz mit dem Trike drehen dürfe. Diese habe der Beschuldigte dann aber „etwas ausgedehnt“.

Versicherung sprang ein

Obwohl das Kraftrad mit einem Hubraum von 50 Kubikzentimetern schneller als 25 Stundenkilometer fahre, habe er sich den Führerschein nicht zeigen lassen, ergänzte der Mann. Jedenfalls sei am Trike Totalschaden entstanden, die Reparaturkosten für das Auto habe seine Versicherung übernommen.

Der Angeklagte berichtete derweil, dass er seit dem Frühjahr 2020 um einen Therapieplatz gegen seine Alkoholsucht kämpfe, seit zwei Monaten sei er trocken. Um seine für Mitte Juli bestätigte Therapie nicht zu gefährden, habe er seit einiger Zeit zudem auf die Einnahme opiathaltiger Schmerzmittel zur Linderung seiner Beinleiden verzichtet. Sein ehemaliger Bewährungshelfer bestätigte diese positive Entwicklung und stellte eine aussichtsreiche Prognose.

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Die Staatsanwältin sah den Tatvorwurf bestätigt und forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, wegen seiner ernsthaften Therapieabsichten „ausnahmsweise auf Bewährung“. Dazu sollte ihm ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt und eine Fahrerlaubnissperre von einem Jahr verhängt werden. Richter Carsten Becker folgte diesem Antrag, reduzierte jedoch das Strafmaß um einen Monat. Zudem muss der Mann nach der Therapie seine Abstinenz von Alkohol und Drogen nachweisen. „Dummheit schützt vor Strafe nicht, und Alter schützt vor Dummheit nicht“, sagte Becker. „Sie haben sich eine Bewährung verdient – aber das ist Ihre letzte Chance.“