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Vor Kölner LandgerichtEngelskirchener wegen bewaffneten Drogenhandels angeklagt

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Symbolbild

Köln/Engelskirchen – Wegen bewaffneten Drogenhandels muss sich seit ein 22-Jähriger aus Engelskirchen seit Dienstag wegen vor dem Kölner Landgericht verantworten. Der Mann war am 29. September 2019 mit seiner damaligen Freundin in einem BMW auf dem Weg zu einem Bekannten in Lindlar, als sie am Busbahnhof in Lindlar von der Polizei angehalten wurden. „Als die Türen des Autos geöffnet waren, roch man schon den leicht süßlichen Geruch von Marihuana“, sagte eine Polizeibeamtin (31) im Zeugenstand. Die Beamtin und ihr Kollege durchsuchten das Fahrzeug und fanden im Handschuhfach 25 Gramm Marihuana, rund 0,6 Gramm Kokain sowie gut 35 Gramm der Partydroge MDMA, die auch zur Herstellung von Ecstasy benutzt wird.

Zudem entdeckten die Beamten in der Hosentasche des Mannes ein Einhand-Messer und in der Mittelkonsole des Fahrzeugs einen Elektroschocker. Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft dem 22-Jährigen vor, am 5. Oktober 2018 vor der Konrad-Adenauer-Hauptschule in Wipperfürth zwei Ecstasy-Tabletten verkauft sowie 0,5 Gramm Marihuana bei sich geführt zu haben.

Fall aus bestimmten Gründen vor Landgericht

Eigentlich waren die Fälle am Jugendschöffengericht in Gummersbach angeklagt. Wegen des Einhand-Messers, des Elektroschockers und weil der Angeklagte eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung wegen eines weiteren Betäubungsmitteldelikts nach Jugendstrafrecht zu anderthalb Jahren Haft mitbringt, wurde der Fall aber an das Landgericht verwiesen. Der Grund: Das Schöffengericht am Amtsgericht kann höchstens bis zu vier Jahre Haft verhängen. Sollte der Mann aber nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, dann blühen ihm mindestens fünf Jahre Gefängnis.

Allerdings gilt der Mann als Heranwachsender, da er bei Tatbegehung noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hatte. Bei Heranwachsenden können Gerichte unter bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise einer Reifeverzögerung, noch nach Jugendstrafrecht urteilen.

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Der 22-jährige Angeklagte legte über seinen Verteidiger Achim Keuter ein Geständnis im Sinne der Anklage ab. Eine von Keuter angestrebte Verständigung in dem Fall war von Kammer und Staatsanwaltschaft nach einem nicht öffentlichen Rechtsgespräch abgelehnt worden. Der Prozess wird fortgesetzt.