Abseits der Durchgangsstraßen fordern Anwohner in Engelskirchen immer wieder Tempolimits, die sollen jetzt zur Regel werden.
In OrtenEngelskirchen will Tempo 30 zur Regel machen
Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften soll in der Gemeinde zur Regel werden, zumindest abseits der Ortsdurchfahrten und Verbindungsstrecken. Der Bau- und Infrastrukturausschuss Engelskirchens hat eine Empfehlung dazu aus dem Arbeitskreis Verkehrsberuhigung einstimmig bei einer Enthaltung verabschiedet.
Nun soll auch noch der Gemeinderat abstimmen, bevor die Kommune den Antrag an den Oberbergischen Kreis stellt. Die Entscheidung sieht vor, dass auf „allen Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften“ Tempo-30-Zonen eingerichtet werden.
Wo bleibt es bei Tempo 50?
Ausnahmen sind klassifizierte Kreis- und Landesstraßen. Sprich: Auf übergeordneten Straßen, die zum Beispiel Verkehrsteilnehmer bei der Durchfahrt nehmen, bleibt es bei Tempo 50.
Hintergrund ist, dass sich der Arbeitskreis in der Vergangenheit immer wieder mit einzelnen Anträgen zu Tempolimits beschäftigt hat. Zuletzt hatte eine Anwohnerin für den Bereich der Kreuzung Hintersteimel und Hülsen Tempo 30 gefordert.
Bei der vorangegangenen Sitzung im September vergangenen Jahres standen allein vier Anträge auf der Tagesordnung. Praktisch „jede Sitzung gab es mindestens einen Antrag zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen“, erklärte Ausschussvorsitzender Marcus Dräger (CDU).
Die Verwaltung machte dann den Vorschlag, generell für alle Ortslagen Tempo-30-Zonen zu beantragen. Damit ist Engelskirchen in Oberberg nicht allein, schon seit Jahren sind weitere Kommunen offen für Tempolimits. Die Entscheidung fiel einstimmig, enthalten hat sich lediglich der Vertreter der FDP.
Wer entscheidet über den Antrag?
Eigentlich hätte schon dieses Fachausschuss-Votum für einen Antrag an den Oberbergischen Kreis genügt. Doch um der Sache mehr Gewicht zu geben, soll nun auch der Gemeinderat noch zustimmen.
Die letztendliche Entscheidung liegt beim Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises. Eigentlich sollten seit dem vergangenen Jahr deutschlandweit Kommunen nach dem Willen des Bundestags größeren Spielraum haben, Tempo-30-Zonen einzurichten. Die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes war allerdings am Widerstand der Länder im Bundesrat gescheitert.