FührerscheinwechselDatenschutzverordnungen erschweren den Prozess
Wipperfürth – Es könnte doch so einfach sein mit dem neuen Führerschein, denkt BLZ-Leser Hans-Dieter Wysuwa. Natürlich sei seit Jahren bekannt, dass die „alten Lappen“ weg müssten und das gestaffelt nach Alter und Datum der Führerscheinprüfung. Alle erforderlichen Daten und Informationen, vom Geburtsdatum, der Führerscheinstelle, der Auflagen und auch der Todesfälle und der aktuelle Wohnort liegen bei dem Ämtern, meist sogar noch das erforderliche digitale Bild.
Moderne Dienstleistung bleibt ein Wunsch
Also könnten doch die Behörden sehen, welche Führerscheine wann getauscht werden müssten, das neue Dokument ausfertigen und dann die betreffende Person, den „Kunden“ informieren. Entweder, dass der neue Führerschein fertig ist und abgeholt werden kann oder, dass und welche Unterlagen gegebenenfalls noch benötigt werden. So funktioniere moderne Dienstleistung, sagt Wysuwa. Sicher wäre das zu einfach und es gebe bestimmt hundert Gegenargumente, aber sein Vorschlag sei effizienter. Und weil etwas immer so gelaufen sei, müsse es ja nicht so bleiben. Autos würden ja auch längst am Fließband produziert.
Doch sein Wunsch wird wohl Wunsch bleiben. Das zumindest geht aus der Antwort des Oberbergischen Kreises hervor, den wir um eine Stellungnahme gebeten hatten. Und, die meisten haben es sich sicher schon gedacht, die Daten liegen bei den Behörden vor, aber der Datenschutz erweist sich als Hindernis. Die Informationen sind bei unterschiedlichen Behörden gespeichert und „diese dürfen persönliche Daten nicht einfach untereinander austauschen. Das würde gegen den Datenschutz verstoßen, denn jede Weitergabe persönlicher Daten stellt einen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung dar“, so die Pressestelle des Kreises. Und sie bringt ein Beispiel: „Ein Bürger, der aus München ins Oberbergische zieht, ist beim Einwohnermeldeamt registriert.
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Das Straßenverkehrsamt weiß aber nicht, dass der Mann im Besitz eines Führerscheins ist, beziehungsweise zu dem Jahrgang zählt, dessen Führerschein aktuell getauscht werden muss. Andersherum wird der Fahrerlaubnisbehörde beim Straßenverkehrsamt auch nicht bekannt, wenn jemand fortzieht, der einst im Oberbergischen den Führerschein gemacht hat.“
Und so müssen die Bürger weiter zum Amt, um den vorgeschriebenen Umtausch des Führerscheins zu beantragen, Anträge stellen und Abschriften bei der Behörde beantragen, die den Führerschein ausgestellt hat und dann teils lange Warten, bis das neue Dokument abgeholt werden kann. In der Zwischenzeit gibt es eine Übergangsbescheinigung, die nur in Deutschland gültig ist. Dabei könnte es doch so einfach sein.