Zuletzt schien eine Reaktivierung der Wiehltalbahn endgültig vom Tisch. Doch jetzt werden Zweifel an der Art des jüngsten Gutachtens laut.
Politik hat ZweifelFormelle Fehler bei der neuen Machbarkeitsstudie zur Wiehltalbahn?
Glitzert da in Sachen Reaktivierung der Wiehltalbahn doch wieder ein Hoffnungsschimmer am Firmament? Noch vor einem Monat ließ die Veröffentlichung eines Zwischenergebnisses der Machbarkeitsstudie kaum eine andere Interpretation zu: Die Strecke schien mausetot. Der Nutzen-Kosten-Faktor lag nicht bei 1, den es zu erreichen gilt, und auch nicht bei 0,5 wie bei einem älteren Gutachten, sondern soll bei 0,07 liegen.
Jetzt hat die Landespolitik Zweifel an der Art und Weise des neuen Gutachtens geäußert, vermutet formelle Fehler. In einem gemeinsamen Brief fordern die drei Landtagsabgeordneten Bodo Löttgen (CDU), Marc Zimmermann (Grüne) und Gordan Dudas (SPD) unisono eine neue Machbarkeitsstudie, weil die jüngste den notwendigen Anforderungen gar nicht entspreche.
Zweckverband Go Rheinland widerspricht Vorwürfen
Sowohl der Oberbergische Kreis als Auftraggeber als auch der Zweckverband Go Rheinland als Aufgabenträger hätten die jüngste Studie im nicht zulässigen „Vereinfachten Verfahren“ ausgeschrieben und durchgeführt. Dieses Verfahren sei aber nur bei Investitionsvolumina unter 30 Millionen Euro zulässig. Die Investitionen zur Reaktivierung der Wiehltalbahn lägen aber laut jüngstem Gutachten bei bis zu 70 Millionen. Dass dieser Widerspruch nicht aufgelöst worden sei, sei „unverständlich“.
Andere Strecken in Nordrhein-Westfalen seien im Normalverfahren beurteilt worden, erläutert Löttgen, die der Wiehltalbahn aber nur per Kurzgutachten. „Diese Kurzbeurteilung lässt natürlich viele Dinge weg, die in der ausführlichen Beurteilung der Strecke zum Tragen gekommen wären“, so Löttgen, der sich von einem Regelverfahren verspricht, „dass wir die gleichen Chancen wie alle anderen Strecken haben“.
Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Wiehltalbahn vor gut einem Jahr in einer bundesweiten Studie vom Verband deutscher Verkehrsunternehmen unter mehr als 250 Strecken hinsichtlich des Reaktivierungspotenzials im Ranking nach Bevölkerungszahl auf dem dritten Platz gelandet war.
Der Vorwurf, es sei ein falsches Verfahren zum Zuge gekommen, weist man beim Aufgabenträger Go Rheinland (vormals NVR) allerdings zurück: „Dieser Vorwurf trifft aus unserer Sicht nicht zu, da die Landtagsabgeordneten offenbar von einer falschen Voraussetzung ausgehen. Das Verfahren befindet sich noch in einem frühen Stadium einer Machbarkeitsstudie und nicht in einer ,abgestimmten standardisierten Bewertung'“, heißt es dort auf Anfrage.
Diese komme erst zu einem späteren Zeitpunkt. „Mit allen am Projekt Beteiligten war im Vorfeld verabredet, dass die Machbarkeitsstudie und das vereinfachte standardisierte Verfahren lediglich ein erster Schritt für die weitere Beratung zur Zukunft der Wiehltalbahn darstellen. Mit dem Vorliegen dieser frühen Machbarkeitsstudie soll weiterhin in einem interaktiven Verfahren die bestmögliche Planungsidee für das Projekt entwickelt werden.“
Deshalb müsse auch kein neues Gutachten in Auftrag gegeben werden, „da die aktuelle Untersuchung noch läuft und noch nicht abgeschlossen ist“, heißt es bei Go Rheinland auf Anfrage.
Thema im Kreisentwicklungsausschuss
Gerhard Mansel, Vorsitzender des Vereins „Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn“, wollte sich vorerst nicht zu den neuen Entwicklungen äußern. Und auch der Oberbergische Kreis als Auftraggeber des Gutachtens bezog zunächst keine Stellung.
Auf Anfrage verwies eine Sprecherin auf die Sitzung des Kreisentwicklungsausschusses, der am kommenden Donnerstag im Beisein von Go Rheinland-Geschäftsführer Dr. Norbert Reinkober und einem der Gutachter stattfindet. Dort steht das Thema „Wiehltalbahn – Zwischenergebnis der Machbarkeitsstudie“ auf der Tagesordnung.