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Geldstrafe für MorsbacherAngeklagter will freizügige Fotos von Zwölfjähriger

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Vor dem Amtsgericht in Waldbröl wurde ein 31-Jähriger aus Morsbach zu einer Geldstrafe verurteilt. Symbol-

Waldbröl – Eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro muss ein Morsbacher zahlen, weil er im vergangenen Oktober Kontakt zu einem vermeintlich zwölf Jahre alten Mädchen aufgenommen hatte mit dem Ziel, sich freizügige Fotos von dem Kind zu beschaffen.

Angeklagter tappte in die Falle

Dabei war der 31-Jährige aber einer wahrscheinlich in Hessen angesiedelten Gruppe ins Netz gegangen, die sich offenbar dem Ziel verschrieben hat, solche Taten aufzudecken.

Vor das Amtsgericht in Waldbröl kam der Fall jedoch nur, weil der Morsbacher zur Polizei gegangen war, um Anzeige wegen Verleumdung zu erstatten: In seiner Nachbarschaft waren entsprechende Flugblätter aufgetaucht. Bei seinen Aussagen aber verstrickte sich der Mann so sehr in Widersprüche, dass die Staatsanwaltschaft schließlich die Ermittlungen aufnahm.

Experten sprechen von Cyber-Grooming

Vor Amtsrichter Carsten Becker räumte der Beschuldigte die Vorwürfe ein und wurde schuldig gesprochen – wegen der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, wie es im Urteil heißt. Von „Cyber-Grooming“ sprechen Fachleute.

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So hatte der Morsbacher die vermeintlich Zwölfjährige mit Namen Ronja erst über ein Internetforum, das Kindern ebenfalls zugänglich ist, angeschrieben, später über den Nachrichtendienst WhatsApp. Vor Gericht wurden Auszüge aus den Chats verlesen. Darin fragte der Morsbacher etwa nach Fotos in Unterwäsche und schlug ein Treffen vor, bei dem Ronja einen Minirock oder Leggins tragen sollte.

Ronja war nicht echt

Von der wohl rein privat organisierten Gruppe konnte dagegen niemand zum Prozess geladen werden, da deren Hintergrund Richter Becker zufolge völlig unklar ist. Sie soll aber auch der Familie des Angeklagten Material aus dem Kontakt zu Ronja zugespielt haben.