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GestaltungssatzungStadt Wipperfürth will ihren alten Kern schützen

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Das Luftbild zeigt den Stadtkern.

  1. Sowohl für die Stadtplaner als auch für die Immobilienbesitzer ist der B-Plan ein wichtiger Schritt.
  2. Er legt zum Beispiel die Art der Bebauung und die Geschossigkeit fest, die Dachausrichtung und die erlaubten Lärmimmissionen.
  3. Parallel dazu soll auch die Gestaltungssatzung für die Innenstadt in Kraft treten.

Wipperfürth – Einstimmig hat der Ausschuss für Stadtentwicklung für den Entwurf des Bebauungsplan 112 Innenstadt votiert. Voraussichtlich im September soll der Rat den Plan beschließen und ihm damit Rechtskraft verleihen. Er soll helfen, den historisch gewachsenen Innenstadtkern mit Marktplatz, Marktstraße, Unterer Straße und einem Teil der Hochstraße zu erhalten.

Sowohl für die Stadtplaner als auch für die Immobilienbesitzer ist das ein wichtiger Schritt. Der B-Plan legt zum Beispiel die Art der Bebauung und die Geschossigkeit fest, die Dachausrichtung und die erlaubten Lärmimmissionen.

Im September soll der Rat beschließen

Parallel dazu soll auch die Gestaltungssatzung für die Innenstadt in Kraft treten. Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt stellte Stadtplanerin Katharina Tholen die Ziele und Inhalte der Satzung vor. Dazu gehöre eine attraktive und vitale Innenstadt mit einer Mischung aus Wohnen, Handel, Gewerbe und Kultur sowie ein historisch gewachsenes Erscheinungsbild.

Eine detaillierte Analyse listet die Merkmale der ortstypischen Gebäude auf. Dazu zählen unter anderem anthrazitgraue Ziegeldächer, verschieferte oder verputzte Fassaden, weiße Fenster und eine zwei- oder dreigeschossige Bebauung. In rund 60 Prozent der Häuser gibt es Wohnen und Gewerbe unter einem Dach. Daraus abgeleitet, wird die Satzung konkrete Regeln liefern, etwa zur Gestaltung von Dächern, Fassaden und Fenstern.

Werbeanlagen mit grellen, fluoreszierende Farben sollen künftig verboten sein

Ein wichtiges Thema der Satzung sind außerdem die Werbeanlagen. So sollen grelle, fluoreszierende Farben künftig verboten sein. Die Kreissparkasse Köln hatte Einspruch erhoben, da sie in ihrem selbstleuchtenden roten „S“ ein unverzichtbares Werbelogo sieht. Weil für vorhandene Werbeanlagen ein Bestandsschutz gilt, kann das Sparkassen-S bleiben. Parallel zur Gestaltungssatzung haben die Planer einen 90-seitigen Gestaltungsleitfaden erstellt, der keinen rechtsverbindlichen, sondern nur einen empfehlenden Charakter hat.

Auch der Leitfaden soll dazu betragen, die städtebauliche Identität und Baukultur zu wahren. Darüber hinaus will er Inspiration liefern für Bepflanzung und Blumenschmuck und positive Vorschläge geben, etwa für Mülltonneneinhausungen und Mobiliar für die Außengastronomie.

Private Hausbesitzer sollen zu baulichen Veränderungen motiviert werden

Falls die Corona-Pandemieregeln es zulassen, will die Stadt im August oder September eine Informationsveranstaltung zum Thema „Gestaltungssatzung“ durchführen. Im Oktober ist darüber hinaus eine zweite Info-Veranstaltung geplant, die über die Fördermöglichkeiten nach dem „kommunalen Haus- und Hofprogramm“ informiert. Private Hausbesitzer sollen durch eine kostenlose Beratung und einen finanziellen Zuschuss motiviert werden, positive bauliche Veränderungen an ihren Gebäuden vorzunehmen.

Es gibt verschiedene Instrumente der Stadtgestaltung

1. Bebauungspläne werden für räumlich eng begrenzte Bereiche aufgestellt, um die bauliche Nutzung und oft auch die Bauweise festzusetzen. Der Bebauungsplan ist Grundlage für Baugenehmigungen.

2. Die Gestaltungssatzung für die Innenstadt ergänzt den Bebauungsplan. Sie regelt rechtsverbindlich Details wie die Gestaltung von Dächern, Fassaden, Haustüren und von Werbeanlagen.

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3. Der Gestaltungsleitfaden hat im Gegensatz zu B-Plan und Gestaltungssatzung nur einen empfehlenden Charakter und soll den Hausbesitzern als Orientierungshilfe dienen, etwa bei der äußeren Gestaltung von Immobilien. Ausgangspunkt des Leitfadens war eine „Bürgerwerkstatt“ im Mai 2017, die sich mit verschiedenen Handlungsfeldern beschäftigte. Weitere Infos finden sich im Internet.

www.wipperfuerth.de