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Abgabefrist 31. OktoberDas sind in Gummersbach die häufigsten Fragen zur Grundsteuer

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Am 31. Oktober endet die Abgabefrist für die Angaben zur Neuberechnung der Grundsteuer B.

Gummersbach – Die Abgabefrist der Feststellungserklärungen zur Neuberechnung der Grundsteuer endet am 31. Oktober. Susanne Schmidt-Kraepelin, Leiterin des Finanzamts Gummersbach ruft dazu auf, die Feststellungserklärung zeitnah abzugeben und informiert über die häufigsten Fragen im Finanzamt. Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Gummersbach unter 02261-861959 (Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr) erreichbar.

„Die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Feststellungserklärung vertraut zu machen, ist unsere digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de“, so Schmidt-Kraepelin. Hier finden Eigentümerinnen und Eigentümer Erklärvideos, ausführliche Klick-für-Klick-Anleitungen sowie Check-Listen, die eine Übersicht der benötigten Daten liefern und Hinweise geben, wo diese zu finden sind.

Feststellungserklärung geht auch über Angehörigen-Account

Die Abgabe der Feststellungserklärung ist über das Online-Finanzamt Elster unter www.elster.de möglich. Ein Vorteil sei die digitale Endkontrolle, die die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft, so Schmidt-Kraepelin.

Was vielen Personen nicht bewusst sei: Die Abgabe der Feststellungserklärung könne auch über den Elster-Zugang von nahen Angehörigen erfolgen. „Besitzt beispielsweise Ihre Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen. Auch, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Feststellungserklärung über dieses Konto abgegeben hat“, ergänzt die Vorsteherin.

Sie berichtet weiter, dass ihr Haus Anfragen erreichen, ob man als Eigentümerin oder Eigentümer keine Erklärung abgeben müsse, wenn man kein Informationsschreiben erhalten habe, berichtet Schmidt-Kraepelin. „Grundsätzlich gilt, dass für jeden Grundbesitz eine Erklärung abzugeben ist – unabhängig davon, ob man ein Infoschreiben erhalten hat oder nicht.“

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Wer das Informationsschreiben verlegt oder keines erhalten habe, könne im Grundsteuer-Portal der Finanzverwaltung die Daten zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abfragen. Das Grundsteuerportal ist unter www.grundsteuer-geodaten.nrw.de erreichbar. (ar)