AboAbonnieren

„Eine ganz üble Schweinerei“Amtsgericht verurteilt falschen Polizisten

Lesezeit 3 Minuten
Neuer Inhalt

Person in Handschellen. (Symbolbild)

Gummersbach – In der auf zwei Verhandlungstage angesetzten Hauptverhandlung gegen einen 26-jährigen Aushilfskoch aus Aachen ging es nicht nur um viel Geld. Die zwei Schwestern aus Gummersbach, die auf die falschen Polizisten am Telefon reingefallen waren, leiden bis heute psychisch unter dieser Tat. Auch deshalb fiel das Urteil deutlich aus: Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen des banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit Amtsanmaßung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie zur Zahlung eines Wertersatzes in fünfstelliger Höhe.

Schmuck und Bargeld in fünfstelliger Summe entwendet

Am Ende des zweiten Verhandlungstages sahen es sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Schöffengericht unter Vorsitz des Richters Ulrich Neef als bewiesen an, dass der Mann an viermal bei der 78- und der 87-Jährigen Schmuck und Bargeld in fünfstelliger Summe abgeholt hat. Am vierten Tag blieb es beim Versuch, weil die Polizei mit Hilfe der Schwestern den Täter nach zwei erfolgreichen Fluchtversuchen dingfest machen konnte. Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Zuvor hatten die Polizeibeamten ausgesagt, die am 15.Oktober an der Observation und Festnahme beteiligt waren. Sie hatten auch den Fahrer festnehmen können, der den Angeklagten in die Nähe des Wohnhauses der Schwestern gebracht hatte. Das Verfahren gegen ihn wurde aber mittlerweile eingestellt, weil ihm keine Beteiligung nachgewiesen werden konnte.

Bei der Festnahme konnten die Beamten auch Handys sicherstellen. Bei der Auswertung der Daten, so der zuständige Ermittler, sei herausgekommen, dass die Handys alle aus einer Charge stammen und in einem Geschäft in Hamburg gekauft worden seien. „Das häufige Wechseln von Handys und Nummern ist eine gängige Praxis. Die Täter wollen sowenig Spuren wie möglich hinterlassen“, so der Beamte.

Das könnte Sie auch interessieren:

Die getätigten Anrufe und die Zeitpunkte wann die Nummern gewechselt wurden, ließen die Beamten zudem darauf schließen, dass sich der Angeklagte in Aachen befand, als er den Auftrag erhielt und dann ins Oberbergische kam. Dort meldete er sich wieder unter einer neuen Nummer für weitere Instruktionen. Zudem sei von einem der Nummern die Ex-Freundin des Angeklagten kontaktiert worden. Für den Verteidiger war die Beweislage dennoch nicht stichhaltig genug. Die Geschichte über den Dealer, dem der Angeklagte Geld schuldete und der ihn für den Botendienst benutzt habe, sei die Wahrheit: Der Anwalt beantragte einen Freispruch.

Anders sah es der Staatsanwalt: „Die im Ausland sitzenden Hintermänner, in diesem Fall in der Türkei, die nach altklingenden Namen die Telefonbücher durchforsten und danach versuchen, das Vertrauen dieser Personen zu gewinnen, um an ihr Erspartes zu kommen, setzen Männer oder Frauen ein, um die Wertsachen abzuholen, denen sie vertrauen können, aber ganz sicher nicht einem Junkie.“

„Eine ganz üble Schweinerei“

Auch das Gericht hatte keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten begangen habe. „Die Dealergeschichte ist frei erfundener Quatsch“, sagte Neef. Auch ein noch ausstehendes Verfahren gegen den Angeklagten wegen des Besitzes von Kokain trage nicht zu seiner Glaubwürdigkeit bei. „Was Sie die da gemacht haben, ist – unsachlich gesprochen – eine ganz üble Schweinerei“, wurde der Richter bei der Urteilsbegründung deutlich. Das Urteil solle auch abschreckend wirken, denn solche Taten, das wisse er aus eigener Erfahrung, würden immer weiter zunehmen.