GummersbachForsthaus Lebrechtsruh wird zum Denkmal
Gummersbach – Das Forsthaus Lebrechtsruh auf dem Gummersbacher Kerberg wird in die Denkmalliste der Stadt eingetragen. Das hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Infrastruktur und Digitalisierung noch vor der Sommerpause beschlossen. Zu dem neuen Denkmal gehören auch die Gedenksteine nördlich des eigentlichen Gebäudes. Sie erinnern an die Gründer der Kesselfabrik Steinmüller, Lebrecht und Carl.
Privat genutzte Erholungsoasen
In einer Expertise des LVR-Amtes für Denkmalpflege heißt es, dass die Industriellenfamilie Steinmüller als Eigentümer des Kerbergs ab Endes des 19. Jahrhunderts privat genutzte „Erholungsoasen“ mit dem Haus Lebrechtsruh, einem Festplatz, Tennisplatz, Forsthaus und einem Tierpark errichten ließ. Der Tierpark sei in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sehr gepflegt gewesen und habe eine breite Artenvielfalt umfasst. Der Park und das benachbarte Kriegerdenkmal wurden demnach zu einem der beliebten sonntäglichen Ausflugsziele der Gummersbacher Bevölkerung.
Diese Form der Nutzung war spätestens nach dem Tod von Carl Hugo Steinmüller im Jahr 1959 vorbei. Seitdem ist der Kerberg, wie das Amt für Denkmalpflege weiter berichtet, nur noch ein ganz normaler Forstbetrieb mit dem Ziel, die Fichten-Monokultur umzuwandeln und eine naturnahe Waldwirtschaft zu betreiben. Das Forsthaus diente den von der Familie Steinmüller beschäftigten Förstern, die den umgebenden Forst bewirtschafteten, als Wohnhaus. Das Gebäude entstand 1895 als eingeschossiger Baukörper aus massivem Bruchsteinmauerwerk mit flachgeneigtem Satteldach. An diesen Baukörper wurde 1899 ein vermutlich bereits zweigeschossig ausgeführter Anbau im Süden angefügt und 1912 der Kernbau um ein leicht auskragendes Obergeschoss mit Satteldach erweitert.
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Im Inneren des Forsthauses sind nur wenige historische Ausstattungselemente erhalten, wie das Landesamt weiter ausführt. Hierzu gehört unter anderem eine historische Treppe aus dem Jahr 1912. Für das LVR-Amt für Denkmalpflege steht fest, dass am Erhalt des Forsthauses und der Gedenksteine „ein öffentliches Interesse besteht, denn sie sind bedeutend für die Geschichte des Menschen und für ihre Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche, hier architektur- und gesellschaftsgeschichtliche Gründe vor“.
Die Gummersbacher Politik folgte dieser Empfehlung des Landschaftsverbands mit einem einstimmigen Beschluss.