Wohnungseinbruch, Diebstahl, UrkundenfälschungAngeklagter führte 21 Identitäten
Gummersbach – Der Fingerabdruck eines Menschen ist einzigartig: Einmal registriert, lässt sich dessen Identität immer zweifelsfrei nachweisen. Selbst dann, wenn sich einem Abdruck 21 Identitäten zuordnen lassen – wie bei einem Bosnier, der sich vor dem Schöffengericht am Gummersbacher Amtsgericht verantworten musste. Der Vorwurf: Wohnungseinbruch, Diebstahl, Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nun muss er für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
Anwältin: „Mandant ist nicht der gesuchte Täter“
Aber nicht nur die Fülle an Namen und der dazugehörigen Geburtsdaten sorgten für Verwirrung. Die Verteidigerin des 67-Jährigen bestand vehement darauf, dass ihr Mandant nicht der gesuchte Täter sei, stellte Anträge auf Verfahrenseinstellung und Aufhebung des Haftbefehls, sodass sich Richter Ulrich Neef und die Schöffen keine fünf Minuten nach Beginn der Verhandlung bereits zu ersten Beratungen zurückziehen mussten. Aber die Anwältin hatte wenig Erfolg: Die Anträge wurden als unbegründet abgelehnt. Dann erst konnte der Staatsanwalt die Anklageschrift verlesen.
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Darin wurde dem Angeklagten vorgeworfen, am 21. Mai vergangenen Jahres in Bergneustadt in ein Wohnhaus eingebrochen zu sein und Wertgegenstände und Dinge des täglichen Gebrauchs gestohlen zu haben. Des Weiteren soll der 67-Jährige am 14. Juni 2019 versucht haben, in ein weiteres Bergneustädter Mehrfamilienhaus einzubrechen, wurde aber von Nachbarn gestört und flüchtete. Gefasst wurde der Angeklagte schließlich am 19. Oktober von einer Zivilstreife, die ihm von Bergneustadt bis Oberwiehl gefolgt war. Am Auto hatten die Beamten ein gestohlenes Kölner Kennzeichen entdeckt.
Mit Einbruchswerkzeug im Auto erwischt
Zudem war der Angeklagte nicht im Besitz eines Führerscheins, hatte dafür aber einen gefälschten slowenischen Personalausweis und Einbruchswerkzeug in einer Tüte dabei. Für die anschließenden Zeugenvernehmungen mussten die Beteiligten viel Geduld aufbringen.
Bevor vor Gericht die Plädoyers gesprochen wurden, forderte die Verteidigerin die Erstellung neuer Gutachten, da sie unter anderem das Gutachten über die DNA-Spuren, die am ersten Tatort gefunden worden waren und die allen Identitäten ihres Mandaten zugeordnet werden konnten, nicht als belastbaren Beweis ansah. Dies wurde als unzulässig verworfen.
Während die Juristin am Ende der Verhandlung auf Freispruch plädierte, sah die Staatsanwaltschaft den Angeklagten als Täter überführt und beantragte die Haftstrafe. (bs)