Bürgermeister Helmenstein greift durchGummersbach verbietet Hamsterkäufe
Gummersbach – In der Kreisstadt Gummersbach gilt von Donnerstag (2. April) an in allen geöffneten Einzelhandelsgeschäften ein Verbot von Hamsterkäufen. Die entsprechende Verfügung gilt bis zum 19. April. In dieser Zeit dürfen nur noch haushaltsübliche Mengen erworben bzw. abgegeben werden.
Beschwerden von allen Seiten
Bürgermeister Frank Helmenstein reagiert damit auf eine Vielzahl von Beschwerden aus der Bevölkerung und des Handels. In den Geschäften sei es demnach immer wieder zu unschönen Szenen gekommen, wie Helmenstein dieser Zeitung sagt. Es könne nicht sein, dass im Handel das Gesetz des Stärkeren regiere, wenn neue Nudeln, Mehl oder das so oft zitierte Toilettenpapier angeliefert würden, betont der Bürgermeister.
„Aufgrund des bisherigen Einkaufsverhaltens der Bevölkerung sind Lebensmittel bzw. Gegenstände des täglichen Bedarfs sehr häufig ausverkauft. Irrationale Erwägungen von Kunden führen hinsichtlich bestimmter Produkte und Produktgruppen zu Hamsterkäufen sowie dazu, dass diese Lebensmittel bzw. Gegenstände des täglichen Bedarfs häufig bereits kurz nach Öffnung der Handelseinrichtungen ausverkauft sind. Dies wiederum beeinträchtigt einen geordneten und hygienisch beanstandungsfreien Betrieb der Handelseinrichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Schutzabstände der Kunden untereinander“, heißt es in der Begründung der städtischen Verfügung. Zudem sei eine laufende Versorgung der Bevölkerung nicht mehr sichergestellt, was bei anhaltendem Zustand zu Gefahren für die Gesundheit vieler führen könnte.
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Laut Helmenstein ist Gummersbach nach Duisburg und Düsseldorf die dritte Stadt in Nordrhein Westfalen, die ein derartiges Verbot ausgesprochen hat. Wenn ein vernünftiges Handeln nicht auf freiwilliger Basis möglich sei, müsse man eben zu dem Instrument einer entsprechenden Verfügung greifen, sagte der Bürgermeister dieser Zeitung auf Nachfrage.