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Verkehrsamt GummersbachWie Roswitha Schmitz fast ihr eigenes Auto stilllegen musste

Lesezeit 3 Minuten

Roswitha Schmitz.

Großfischbach/Niederseßmar – Mit den Nummernschildern in der einen und der Sterbeurkunde ihres Mannes in der anderen Hand steht Roswitha Schmitz aus Großfischbach vor dem Haupteingang des Gummersbacher Straßenverkehrsamts. Es ist kalt und ungemütlich. Die 75-Jährige hat einen unschönen und in ihren Augen vermeidbaren Termin. „Mein Mann ist im März ganz plötzlich an einem Herzinfarkt gestorben. Und den Fahrzeugbrief unseres Autos hat er so gut versteckt, dass ich ihn bis heute nicht finden konnte“, erzählt sie.

Bislang war das Fahrzeug über ihren Mann versichert. Das ändert sich ab Januar 2021, dann ist sie selbst Versicherungsnehmerin. Dafür muss sie das Auto jedoch bei der zuständigen Zulassungsstelle auf ihren Namen anmelden. Kein Problem, sollte man glauben, wäre da nicht der festgeschriebene Verfahrensablauf: Wer ein Fahrzeug ummelden lassen möchte, benötigt dazu den Fahrzeugbrief. Wenn der nicht auffindbar ist, muss erst eine Abmeldung des Fahrzeugs vorgenommen werden. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz, falls eine Person ein Fahrzeug bewegt, dessen Halter verstorben ist.

Kopie und Testament reichen nicht aus

Zwar hat Roswitha Schmitz eine Kopie des Briefs und ein Testament, das zeigt, dass sie mit dem Tod ihres Mannes rechtmäßige Eigentümerin des Fahrzeuges geworden ist. Aber: Das reicht einfach nicht aus. Gleich zweimal hat sie in der Zulassungsstelle angerufen, weil sie es einfach nicht glauben wollte. „Nun hat mir eine Nachbarin freundlicherweise die Kennzeichen abgeschraubt und eine andere Nachbarin hat mich von Großfischbach nach Niederseßmar gefahren“, erzählt sie kopfschüttelnd.

Ihre Nachbarin hat auch wenig Verständnis für diesen Akt. „Ich hatte schon die Befürchtung, dass wir gar nicht fahren können – wegen des Wetters“, sagt Marlies Wirtz (75). Und als wäre das nicht schon genug: „Die Sachbearbeiterin hat mir telefonisch mitgeteilt, dass es mindestens zwei Wochen dauern kann, bis die Prüfung durch ist und ich mein Auto endlich auf mich anmelden kann. Außerdem muss ich eine eidesstattliche Erklärung abgeben.“

Es könne ja sein, dass Roswitha den Brief missbräuchlich als verloren meldet

Sobald diese eidesstattliche Versicherung beim Straßenverkehrsamt vorliege, werde hier der Briefverlust ins System eingepflegt und zeitgleich ans Kraftfahrtbundesamt übermittelt. Das Amt veranlasse eine Veröffentlichung im Verkehrsblatt, erklärt der Kreis das gängige Prozedere. Schließlich könne es ja sein, dass die 75-Jährige den Brief ihres acht Jahre alten Dacias missbräuchlich als verloren gemeldet hat.

„Erst wenn die Aufbietung im Verkehrsblatt nach 14 Tagen erkenntnisfrei bleibt, ist das Straßenverkehrsamt befugt neue Dokumente auszustellen“, heißt es vom Kreis. Harte Regeln, die keine Ausnahme kennen.

Roswitha ist für Einkäufe und Arztbesuche auf das Auto angewiesen

Für Arztbesuche, Einkäufe und alles andere wäre Roswitha Schmitz in dieser Zeit auf fremde Hilfe angewiesen gewesen. „Taxifahren kann ich mir mit meiner Rente nicht leisten. Ohne Auto bin ich in Quarantäne, nur ohne Corona“, bedauert sie. Ihr sei es äußerst unangenehm, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.

Zum Termin in der Behörde darf sie nur allein ins Gebäude. Ihre Nachbarin muss eine halbe Stunde draußen warten. „Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens vermeiden wir persönliche Kontakte soweit wie möglich“, erklärt der Oberbergische Kreis. Dass die 75-Jährige aber gleich zweimal vorstellig werden muss, um das Auto, das sie seit Jahren fährt, weiter fahren zu dürfen, wird hier hingegen scheinbar nicht als vermeidbarer Kontakt eingestuft.

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Auch die Tatsache, dass sie gleich zweimal zur Zulassungsstelle gefahren werden muss und bei jeder Alltagsfahrt mit hilfsbereiten Nachbarn in einem Auto dicht an dicht sitzt, steht offensichtlich auf einem anderen Blatt.

Trotz aller Umstände gibt es für Schmitz heute doch noch einen Grund zur Freude: „Die Sachbearbeiterin hat eine Ausnahme gemacht. Ich darf mit dieser Sondergenehmigung mein Auto weiter fahren.“ Zur amtlichen Zulassung muss sie dann aber doch noch mal nach Niederseßmar – irgendwann. Der Spaß kostet die Rentnerin neben vielen Nerven auch noch rund 100 Euro. Und dennoch: Am Ende waren die Regeln dann doch nicht so hart, wie es zunächst schien.