Die Staatsanwaltschaft geht inzwischen nicht mehr von einem versuchten Tötungsdelikt aus.
Gefährliche KörperverletzungAngeklagter aus Gummersbach entschuldigt sich bei seiner Mutter
Mit einer Überraschung ist am Montag der Prozess um einen mutmaßlichen versuchten Totschlag eines 29 Jahre alten Mannes aus Gummersbach an seiner Mutter (59) auf die Zielgeraden gegangen. Anders als noch in der Antragsschrift angenommen, plädierte die Staatsanwaltschaft nicht auf ein versuchtes Tötungsdelikt, sondern lediglich auf gefährliche Körperverletzung in der Variante einer das Leben gefährdenden Behandlung.
Mutter laut Anklage mit Eisenrohr geschlagen
Dem 29 Jahre alten Mann, der unter einer schizophrenen und halluzinatorischen Psychose leidet, wurde mit der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, seine Mutter im Wahn zunächst mit einem Eisenrohr geschlagen zu haben, während sie zum Mittagsschlaf im Bett gelegen habe. Anschließend floh die Frau auf den angrenzenden Balkon, von dem der 29-Jährige die Frau hinunter in die Tiefe stieß. Anschließend hatte er noch einen rund 30 Kilogramm schweren und mit Büchern gefüllten Nachtschrank nach ihr geworfen. Die Frau konnte sich zur Seite rollen und entging dem Schrank. Doch auch dann hatte der Angeklagte laut Anklage nicht von der Frau abgelassen, war ihr nach unten gefolgt und hatte weiter auf sie eingeschlagen und mit der Sohle seines Schuhs von oben herab mit einem sogenannten Stampftritt auf ihren Kopf getreten.
Freiwillig abgelassen
Anschließend, so eine vorläufige Einschätzung des Gerichts, hatte der Beschuldigte „freiwillig“ von seiner Mutter abgelassen und nicht weiter gewaltsam auf sie eingewirkt, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre. Dieser Einschätzung folgte die Staatsanwältin. Sie beantragte dennoch die dauerhafte Unterbringung des 29-Jährigen in einer Psychiatrie. Sie berief sich dabei auf die Gefährlichkeitsprognose, die der psychiatrische Sachverständige dem Beschuldigten attestiert hatte. Auch Verteidiger Carsten Meyers folgte der Einschätzung des Gerichts ausdrücklich. Er forderte aber, eine Unterbringung in der Psychiatrie zur Bewährung auszusetzen. Er unterstrich seine Forderung damit, dass der psychiatrische Sachverständige eine Depotmedikation des Beschuldigten für durchaus möglich erachtet hatte.
Nebenklage geht weiter von versuchtem Totschlag aus
Lediglich Nebenklageanwalt Stephan Kuhl, der die Geschädigte vertritt, ging in seinem Schlussvortrag weiterhin von einem versuchten Totschlag aus. Wie die Staatsanwaltschaft beantragte er die dauerhafte Unterbringung des 29-Jährigen in einer Psychiatrie. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 29-Jährige ausdrücklich für die Tat bei seiner Mutter. Ein Urteil wird am Dienstag erwartet.