AboAbonnieren

Dauerhafte UnterbringungAngeklagter soll in Gummersbach mit Messer zugestochen haben

Lesezeit 2 Minuten

Das Landgericht muss erneut über die Unterbringung eines Manns aus Oberberg entscheiden.

39-Jähriger soll auf anderen Mann mit Messer eingestochen haben. Jetzt droht ihm die Unterbringung.

Ein 39-Jähriger soll am Morgen des 22. Mai 2024 mit einem zwei Meter langen Stock über die Großenbernberger Straße gegangen und gerufen haben „Der Teufel ist gekommen!“ und „Der Teufel ist auferstanden!“ Anschließend soll er eine Frau mit einem Faustschlag niedergeschlagen haben, die daraufhin mit dem Hinterkopf auf den Asphalt aufgeschlagen sein soll. Wenig später habe er zwei Frauen als „alte Hexen“ beschimpft und einer von ihnen ein blaues Augen geschlagen.

Wenig später soll er im sogenannten Trinkerbüdchen am Busbahnhof neben einem Mann gesessen haben. Als dieser sich ein Butterbrot aus dem Rucksack genommen habe, habe der 39-Jährige ihm vier Messerstiche in Rücken, Nacken und Hinterkopf versetzt. Seit Donnerstag steht der Mann in einem Unterbringungsverfahren vor dem Kölner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft legt ihm vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung zur Last. Er soll im schuldunfähigen Zustand gehandelt haben, weil er zur Tatzeit stark alkoholisiert gewesen und unter Amphetamineinfluss gestanden haben soll.

Keine Erinnerung mehr

Der Beschuldigte sagte: „Ich kann da nicht ganz so viel zu sagen. Denn die Erinnerung, die ich haben sollte, habe ich nicht.“ Und weiter: „Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ich die Straße langgehe und irgendwelche Leute schädigte“, sagte der 39-Jährige. Sollte es sich aber so zugetragen haben, wie in der Antragsschrift niedergelegt, dann tue ihm das Ganze leid.

Zudem ist der 39-Jährige in demselben Verfahren aber auch angeklagt, wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Er soll im Februar 2024 einem Mitbewohner in einer Obdachlosenunterkunft verprügelt haben. Dass es die Auseinandersetzung gegeben habe, schloss der Angeklagte nicht aus. Er erinnere sich, dass er ins Polizeigewahrsam gekommen sei. Dass er nach seiner Entlassung aber dem Mitbewohner die Zimmertür eingetreten, ihn gewürgt und ihn mit dem Tode bedroht habe, das bestritt der 39-Jährige. Der Prozess wird fortgesetzt.