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Grundsteuer BGummersbach beschließt die neuen Hebesätze

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Die neuen Messbeträge sind der Ausgangspunkt für eine oftmals deutliche höhere Grundsteuer B, auch in Gummersbach.

Gummersbach entscheidet sich bei der Grundsteuer B zu einem einheitlichen Hebesatz für Wohn- und Gewerbegrundstücke.

Im Vorfeld wurde viel diskutiert: Sollen die Hebesätze für die Grundsteuer B, so wie vom Land angeregt, differenziert werden nach Gewerbegrundstücken und Wohngrundstücken oder nicht? Wie hoch kann die Gewerbesteuer klettern? In den Gummersbacher Gremien wurde alles abgewogen, im Rat fielen nun die finalen Beschlüsse. Demnach wird bei der Grundsteuer B nicht differenziert.

SPD wollte die Bürger noch weiter entlasten

Das genau aber wollte die SPD. Ihr Fraktionschef Thorsten Konzelmann erklärte, dass auf diese Weise die Bürger bei Wohngrundstücken noch mehr entlastet worden wären. So wurde die einheitliche Steuer gegen die Stimmen der SPD mehrheitlich beschlossen. Gegen den gestiegenen Hebesatz bei der Gewerbesteuer sprach sich Elke Wilke (FDP) aus. Man dürfe die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft nicht noch mehr schwächen, fand sie. Und sie sprach in diesem Zusammenhang sogar von einer „Giftspritze für die Wirtschaft“.

Konzelmann erklärte Wilke, dass sie Grundsteuer B und Gewerbesteuer gemeinsam betrachten müsse. Die Idee in Gummersbach sei ja, mit dem erhöhten Gewerbesteuersatz eine Art Querfinanzierung der Grundsteuer B zu ermöglichen. „Wenn Sie gegen eine Erhöhung der Gewerbesteuer sind, hätten Sie für mehr Grundsteuer B stimmen müssen“, so der SPD-Fraktionschef. Gegen die Stimmen von FDP und AfD wurde der neue Gewerbesteuersatz beschlossen. Demnach beträgt die Grundsteuer B 795 v. H., der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt ab dem laufenden Jahr 487 Prozent.