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MordprozessVerteidiger schildert vor Gericht Ablauf der Bluttat am Gummersbacher Busbahnhof

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Ein Anwalt sitzt hinter der aufgeschlagenen „Schönfelder Textsammlung Deutsche Gesetze“.

Beim Prozessauftakt im Juli hatte der Angeklagte noch behauptet, der auf einem Überwachungsvideo zu sehende Täter sei nicht er.

Dem Angeklagten könnte nach dem Geständnis eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes drohen. Der Prozess wird fortgesetzt.

Im Prozess um das brutale Gewaltverbrechen am sogenannten Trinkerbüdchen am Gummersbacher Busbahnhof hat der Angeklagte (22) am Dienstag die Tat eingeräumt. Verteidiger Dr. Mario Geuenich gab zu Beginn des Verhandlungstages eine Einlassung für seinen Mandanten ab.

Demnach seien der Angeklagte und das spätere Opfer (24) beim Urinieren hinter dem ehemaligen Bushaltestellenhäuschen aneinander geraten. Das spätere Opfer habe den 22-Jährigen beleidigt und bedroht — unter anderem mit dem Tode. Dabei habe der 24-Jährige auch ein Taschenmesser aus der Hosentasche gezogen, das diesem aber, als er es wieder in die Hose habe stecken wollen, zu Boden gefallen sei. Sein Mandant habe es daraufhin an sich genommen.

Angeklagter stach dem Opfer mit dessen Taschenmesser in den Hals

Später seien beide erneut hinter dem Häuschen aneinandergeraten. Der 24-Jährige habe erneut gedroht, den Angeklagten jetzt zu töten. Daraufhin habe der 22-Jährige das zuvor vom Boden aufgelesene Taschenmesser des 24-Jährigen gezückt und diesem damit in den Hals gestochen.

Beim Prozessauftakt im Juli hatte der Angeklagte noch behauptet, der auf einem Überwachungsvideo zu sehende Täter sei nicht er. Hintergrund für die Feindseligkeiten zwischen den beiden jungen Männern soll ein Angriff des 24-Jährigen auf den 22-Jährigen an Silvester 2021 gewesen sein. Damals soll das spätere Opfer den Angeklagten angegriffen und ihm eine Jacke geraubt haben. Mehrere Zeugen aus der Trinkerszene hatten nach der Tat gegenüber Polizisten jedoch auch fremdenfeindliche Einstellungen des Angeklagten zu Protokoll gegeben.

So habe der Angeklagte bereits weit vor der Tat erklärt, er wolle „den Schwarzen töten“, womit das spätere Opfer gemeint gewesen sei. Die Aussagen der Zeugen hatten die Beamten als glaubhaft bewertet.

Angeklagter hatte Ressentiments gegen Fremde und Ausländer

Im Anschluss an das Geständnis machte der Angeklagte am Dienstag dann auch noch selbst Angaben zu seiner Person. Auch hier spielten Ressentiments gegen Fremde und Ausländer eine Rolle. So behauptete der Angeklagte, „Perser aus dem Perserreich“ würden in Gummersbach Achtklässlerinnen prostituieren. Gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen hatten Angst vor und Abneigung gegen Ausländer eine Rolle gespielt. So hatte der Angeklagte angegeben, wie der Vorsitzende Richter Peter Koerfers aus dem schriftlichen Gutachten zitierte, dass er wiederholt von „Gruppen von Ausländern oder Taliban“ verfolgt und umzingelt worden sei.

Eine dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie sah der Sachverständige dennoch nicht. Zwar gebe es Anzeichen für eine dissoziale Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten, seine Steuerungsfähigkeit sei bei der Tat aber nicht aufgehoben gewesen. Damit könnte dem Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes drohen.

Der Prozess wird fortgesetzt.