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Party aus dem Ruder gelaufenGummersbacher Feuerwehrmann klagt gegen seinen Rauswurf

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Foto eines Mannes, der vor dem Gebäude des Kölner Verwaltungsgerichtes steht.

In Uniform erschien der Gummersbacher Sören Lasch (44) am Montag zur Verhandlung vor dem Kölner Verwaltungsgericht am Appellhofplatz.

Nach Streit im Löschzug Hülsbach soll der ehrenamtliche Gummersbacher Feuerwehrmann Sören Lasch zwangspensioniert werden.

Was genau in der Nacht auf den 3. Oktober 2022 im Gerätehaus des Löschzugs Hülsbach der Freiwilligen Feuerwehr Gummersbach passiert ist, wissen nur diejenigen, die dabei waren. Getrost kann man aber sagen, dass eine Party der Feuerwehrleute aus dem Ruder gelaufen ist – und zwar richtig. Zickeleien wurden handfest.

Gummersbacher Wehrführung kündigte Versetzung im Juni 2023 an

Der Unterbrandmeister Sören Lasch zeigte am Montag am Rande eines von ihm angestrengten Prozesses vor dem Kölner Verwaltungsgericht Fotos von blauen Flecken, die nach seiner Schilderung in der Nacht entstanden sein sollen. Auf der „Flucht“ vor seinen Kameraden habe er sich zudem den Fuß gebrochen, sagte er.

Darum, wer wem welche Blessuren zugefügt hat, ging es vor der 3. Kammer am Appellhofplatz aber gar nicht – sondern um die Maßnahmen, mit der die Wehrleitung auf den Vorfall reagiert hatte. Wehrchef Frank Raupach hatte Lasch nämlich Mitte Juni 2023 schriftlich mitgeteilt, dass er ihn von der Hülsbacher Einsatzabteilung in die Ehrenabteilung versetzen wolle. Dagegen wiederum hatte der heute 44-Jährige Klage erhoben. Am Montag hatten nun beide Seiten Gelegenheit, dem Kammervorsitzenden Lothar Pesch ihre Argumente darzulegen.

Maßgeblich ist, ob die Vertrauensebene zerstört ist oder nicht. Wer schuld daran ist, spielt erstmal keine Rolle.
Lothar Pesch, Vorsitzender der 3. Kammer des Kölner Verwaltungsgerichts, zitiert die obergerichtliche Rechtsprechung

Als starkes Pfund für die Stadt, so ließ es Pesch durchblicken, dürfte das Ergebnis einer Mannschaftsversammlung in der Hülsbach gelten. Nach Aktenlage hätten von 35 Teilnehmern 32 die weitere ehrenamtliche Zusammenarbeit mit Sören Lasch verweigert, zwei Feuerwehrleute enthielten sich. Pesch zitierte ausführlich die Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichtes in Münster, nach der eine Gruppe, die zusammen ins Feuer geht, auf ein besonderes Vertrauensverhältnis angewiesen ist.

„Die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr steht über allem. Maßgeblich ist, ob die Vertrauensebene zerstört ist oder nicht. Wer schuld daran ist, spielt erstmal keine Rolle“, so der Vorsitzende. Die Führung habe der Gefahr, dass ein Großteil der Hülsbacher Wehrleute hinschmeiße, begegnen müssen. „Und so wie ich das sehe, scheint die Grundlage irreparabel demoliert“, so Pesch.

Gummersbacher Feuerwehrmann bestreitet Kenntnis vom Votum

Dabei sprach das Gericht auch ein anwaltliches Schreiben an, das Lasch Ende 2022 hatte versenden lassen und mit dem er die Aufklärung der Geschehnisse aus dem Oktober anstoßen wollte. „Wenn in einer Feuerwehr der eine dem anderen Anwaltsbriefe schicken lässt, trägt das natürlich nicht zum Zusammenhalt bei. Wie dieses Verfahren hier im Übrigen auch nicht“, bemerkte der Vorsitzende spitz in die Richtung des Berghauseners.

Während Marc Petersmeier vom Rechtsamt der Stadt Gummersbach betonte, die Vorbehalte der Kameraden gegen Lasch seien ihm seinerzeit auch mitgeteilt worden, bestritt dieser, je von einem solchen Votum des Löschzugs gehört zu haben.

Juristisch korrekt ist die Versetzung des Unterbrandmeisters allerdings auch nicht, so die Kammer in einer ersten Einschätzung. Denn nach gültigem Recht kommt nur derjenige in die Ehrenabteilung, der die Altersgrenze erreicht oder gesundheitlich angeschlagen ist. Richtigerweise müsste man Lasch deshalb in die sogenannte Unterstützungsabteilung überstellen, ein Zwischending zwischen Einsatz- und Ehrengruppe.

Auf Nachfrage des Gerichtes lehnte Sören Lasch diese Lösung am Montag jedoch strikt ab. In spätestens zwei Wochen soll es in dem Fall ein Urteil geben.