Schrecksekunde im Prozess um gestorbenes Baby von Gummersbach: Plötzlich begann die angeklagte Mutter zu hyperventilieren.
Prozess um totes BabyGummersbacher Angeklagte fällt während des Gutachtens in Ohnmacht
Im Prozess gegen die Mutter (41) eines zu Tode geschüttelten Babys aus Gummersbach gab es am Dienstag eine kurze Schrecksekunde: Während Rechtsmedizinerin Prof. Sibylle Banaschak ihr Gutachten vortrug, begann die Angeklagte plötzlich zu hyperventilieren und fiel kurzzeitig in Ohnmacht. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Wolfgang Schwachula nahm sich der 41-Jährigen behutsam an, weckte sie wieder auf. Nach einer Unterbrechung, in der die Angeklagte kurz zurück auf ihre Zelle geführt wurde, um sich zu erholen, konnte weiterverhandelt werden.
Ein „antrainiertes Muster“
Der Frau wird in dem Prozess Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt. Sie und ihr Mann, der bereits im vergangenen Juni zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden war, sollen den 14 Wochen alten Säugling im Mai 2022 über Minuten geschüttelt haben, woraufhin das Kind wenige Tage später in der Kölner Uni-Klinik verstarb. Zur Hyperventilation und kurzzeitigen Ohnmacht der Angeklagten erklärte Schwachula in seinem Gutachten, dass es sich vermutlich um ein antrainiertes Muster der Angeklagten handle.
Eine Art Exit-Strategie, um für sie Unangenehmes auszublenden, das ihrer eigenen, oft rosig gefärbten Realitäts- und Selbstwahrnehmung widerspreche. Die Persönlichkeit der Angeklagten sei nach einer Art Pipi-Langstrumpf-Prinzip gestrickt: „Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt.“ Schwachula kam letztlich zu der Einschätzung, dass die Angeklagte aber psychisch gesund voll schuldfähig sei. Zudem liege auch keine Intelligenzminderung vor, wenn die 41-Jährige auch intellektuell eher unterdurchschnittlich leistungsfähig sei.
Das Rechtsmedizinische Gutachten bestätigte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft dahingehend, dass ein Schütteln des 14 Wochen alten Babys ursächlich für den Tod gewesen sei. Dabei sei es nach einem zuvor erlittenen Gehirnschädelbruch – vermutlich durch einen Sturz – zu massiven Einblutungen ins Gehirn gekommen. Zudem sei durch das Schütteln der Kopf des Babys so abgeknickt worden, dass die Sauerstoffversorgung unterbrochen worden sei und es zu einem Herzstillstand gekommen sei. Am Donnerstag soll in dem Prozess ein Urteil gesprochen werden.