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Landgericht KölnWeitere Details im Prozess um totes Baby in Gummersbach

Lesezeit 2 Minuten
Das Landgericht in Köln.

Vor dem Kölner Landgericht ist am Freitag der Prozess um ein im Mai 2022 zu Tode geschütteltes Baby fortgesetzt worden.

Die Uni-Klinik Köln setzte den Gummersbacher Vater wegen seines aggressiven Verhaltens vor die Tür.

Vor dem Kölner Landgericht ist am Freitag der Prozess um ein im Mai 2022 zu Tode geschütteltes Baby fortgesetzt worden. In dem Verfahren ist die Mutter des damals 14 Wochen alten Jungen wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Sowohl sie als auch ihr Noch-Ehemann sollen den Jungen jeweils über Minuten geschüttelt haben, woraufhin er ein Schütteltrauma und einen Gehirnschädelbruch erlitt. Das Baby verstarb später in der Kölner Uni-Klinik.

In dem Verfahren sagte nun eine Sozialarbeiterin (38) in dem Prozess aus, die am 23. Mai 2022 über den Fall in Kenntnis gesetzt wurde. Im Gespräch mit Krankenschwestern, so die Zeugin, habe sie erfahren, dass der 14 Wochen alte Junge alleine, ohne Begleitung seiner Eltern in die Uni-Klinik eingeliefert worden sei. „Die Eltern sind erst viel später nachgekommen“, sagte die 38-Jährige.

Hirnblutungen und Schädelbruch

Der Vater sei dann wegen seines aggressiven Verhaltens schnell des Hauses verwiesen worden. Die angeklagte Mutter habe sich hingegen in einem Krankenzimmer mit dem Jungen befunden. „Ich habe dann auch an einer Zoom-Konferenz mit verschiedenen Ärzten teilgenommen“, berichtete die Zeugin weiter. Dort sei von Hirnblutungen und einem Schädelbruch die Rede gewesen. „Es wurde aber auch von Rippenbrüchen, auch welche, die älter als 18 Tage waren, berichtet.“

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Der Vater des Kindes war im vergangenen Juni unter anderem wegen Beihilfe zur Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Im damaligen rechtsmedizinischen Gutachten war festgestellt worden, dass das Kind nicht nur unterernährt, sondern auch schon vor dem zum Tode führenden Schütteln, misshandelt wurde.

Weiter sagte die Zeugin, dass sie auch dabei gewesen sei, als die Ärzte der Angeklagten mitteilten, dass man die lebenserhaltenden Apparate abstellen werde. „Sie hat darauf sehr kalt reagiert“, sagte die Zeugin. In Absprache mit dem Jugendamt sei dann der andere, heute vierjährige Sohn der Frau vom Kölner Jugendamt in Obhut genommen worden. Seither habe es kein Treffen mehr zwischen der Angeklagten und dem Jungen gegeben. Das Kind lebt bei einer Pflegefamilie.

Der Prozess wird fortgesetzt.