Beim Prozessauftakt hatte der Mann den sexuellen Übergriff vehement bestritten.
Opfer verhöhntObdachloser stieg in Wohnung ein und verging sich an Kölnerin

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht
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Wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch muss ein Obdachloser für acht Jahre ins Gefängnis. Das entschied am Donnerstag das Kölner Landgericht. Nach den Feststellungen der Strafkammer war der Angeklagte durch ein offenes Fenster in eine Wohnung in Zollstock eingestiegen. Dort habe der Mann die 61-jährige Bewohnerin im Schlaf überrascht und attackiert.
Köln: Angeklagter hatte sexuelle Übergriffe bestritten
Womöglich habe der 45-jährige Angeklagte die Wohnung vorher ausgekundschaftet, bevor er in der Tatnacht ein Rollo hochgedrückt und eingedrungen war, sagte der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck. Denn die Gegend sei dem Mann vertraut gewesen, er habe sich mehrfach in einer Notschlafstelle an der Vorgebirgsstraße aufgehaltern, nur etwa 900 Meter vom Tatort entfernt.
Beim Prozessauftakt hatte der Beschuldigte zwar zugegeben, in die Wohnung der Geschädigten gestiegen zu sein. Jegliche sexuellen Übergriffe hatte er jedoch abgestritten. Er habe nach Diebesgut Ausschau gehalten, sei dann von der Frau überrascht worden. Nachdem diese geschrien habe, habe er ihr Ohrfeigen verpasst. Als der Enkel der Frau aufgetaucht sei, habe er die Wohnung verlassen.
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Köln: Enkel wurde auf das Tatgeschehen aufmerksam
Die Einlassung bezeichnete der Richter als nicht glaubhaft. So habe die Geschädigte detailreich den sexuellen Angriff auf ihre Person geschildert. Dass der fremde Mann sich im Bett an sie geschmiegt, sie schmerzhaft im Intimbereich berührt habe. Dass sie sich gewehrt und um Hilfe geschrien habe – in der Hoffnung, dass ihr Enkel nebenan auf das Geschehen aufmerksam werde.
Tatsächlich hatte der 17-Jährige, der seit vielen Jahren bei seiner Großmutter lebte, die Schreie gehört. Zunächst habe er aber an Lärm im Treppenhaus gedacht. Dann habe er aber doch das Schlafzimmer seiner Oma betreten und den Mann gesehen, der über ihr gelegen habe. Gemeinsam habe man den Täter regelrecht aus der Wohnung geschoben, dann sofort die Polizei alarmiert. Die griff den Mann kurz darauf im Volksgarten auf.
Köln: Opfer fühlt sich in eigener Wohnung nicht mehr sicher
Strafschärfend bewertete das Gericht, dass der wegen verschiedenen Sexualdelikten vorbestrafte Angeklagte sein Opfer noch verhöhnt habe. So hatte dieser etwa geäußert, er würde „eine Tote“ nicht anfassen. Erst im sogenannten letzten Wort hatte der Mann den Vorwurf zumindest indirekt eingeräumt. So hatte der Angeklagte sich dem Verteidiger angeschlossen, der eine Haftstrafe von höchstens vier Jahren für seinen Mandanten gefordert hatte.
Mit dem Urteil folgte der Richter der Strafvorstellung der Opfer-Anwältin Funda Bicakoglu. Die hatte in ihrem Plädoyer herausgestellt, wie sehr ihre Mandantin bis heute leide. Sie fühle sich in ihrer eigenen Wohnung nicht mehr sicher. Auch der Enkel sei schwer traumatisiert – er leide darunter, seiner Oma nicht schneller geholfen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.