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Landgericht KölnVorwurf der Vergewaltigung nicht bestätigt – Buchhalter wird trotzdem verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
Der Fall um die vermeintliche Vergewaltigung wurde am Kölner Landgericht verhandelt.

Der Fall um die vermeintliche Vergewaltigung wurde am Kölner Landgericht verhandelt.

Die frühere Partnerin des Mannes hatte Anzeige bei der Polizei erstattet.

Der schwere Vorwurf der Vergewaltigung gegen einen Buchhalter aus Köln hat sich beim Strafprozess vor dem Landgericht nicht bestätigt. Verurteilt wurde der 54-Jährige am Dienstag aber trotzdem. Zwar habe er seine frühere Lebensgefährtin nicht zum Sex gezwungen, sie zuvor allerdings gewürgt und mit dem Tod bedroht. Dafür verhängten die Richter immerhin eine sechsmonatige Haftstrafe.

Köln: Ex-Partnerin gewürgt und mit dem Tod bedroht

Bereits in der Trennungsphase befindlich, war der Angeklagte noch einmal an der Wohnanschrift der Frau in der Kölner Innenstadt aufgetaucht. Es gab noch Unstimmigkeiten um einen bereits gebuchten Urlaub. Ein Streitgespräch eskalierte. Laut den Feststellungen des Gerichts soll der Mann die Geschädigte auf eine Couch gedrängt und gewürgt haben. Die Frau habe Todesangst ausgestanden.

Danach hatte sich die Situation in der Wohnung wieder beruhigt. „Es kam zur Aussprache, die etwa eine Stunde dauerte“, sagte der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck. Doch was danach passierte, bliebe etwas im Dunkeln. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, seine Ex-Partnerin brutal zum Sex gezwungen zu haben. So hatte sie es später bei der Polizei angezeigt.

Geschädigte erwähnt Vergewaltigung in Brief nicht

Das Gericht folgte dem aber nicht. „Wir haben hier die klassische Situation von Aussage gegen Aussage“, erklärte Roellenbleck. Auffällig seien aber Widersprüche zu Details gewesen, die die Geschädigte bei der Polizei und im Zeugenstand geschildert habe. Einmal will sie etwa bei der vermeintlichen Vergewaltigung geweint haben, an anderer Stelle habe sie das aber nicht erwähnt.

Gegen eine Vergewaltigung spreche aber auch ein Brief, den die Geschädigte nur kurz nach den Geschehnissen an ihren Ex-Partner geschickt hatte. Darin beschrieb sie, dass ihr Hals und ihre Unterarme schmerzten. „Deine Beschimpfungen waren schlimm für mich und dass du mich umbringen willst“, schrieb sie sinngemäß. Von einem sexuellen Übergriff war aber nicht die Rede.

Köln: Bewährungsstrafe für drei verwirklichte Delikte

Das Gericht konnte demnach nicht ausschließen, dass es an besagtem Tag zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen war – so hatte es der Angeklagte ausgesagt. Eine bewusste Falschaussage wollte Roellenbleck der Frau aber nicht unterstellen. Es sei nachvollziehbar, dass sie sich nach dem körperlichen Angriff missbraucht fühle, den Sex vielleicht gar nicht wirklich wollte.

So lautete das Urteil am Ende auf Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt – das wäre bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung kaum möglich gewesen. Auflagen gab es für den nicht vorbestraften Mann nicht. Im Rahmen eines sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs hatte der Angeklagte bereits 2500 Euro an die Frau gezahlt.