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In Essen und KölnTaxifahrer rast absichtlich in Menschengruppen – Urteil gefallen

Lesezeit 4 Minuten
Der beschuldigte Taxifahrer mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Der beschuldigte Taxifahrer mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Der Vorsitzende Richter bezeichnete den Beschuldigten als Gefahr für die Allgemeinheit.

Ein Taxifahrer ist für die Allgemeinheit gefährlich und muss daher für unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie. So entschied es am Freitag eine Schwurgerichtskammer am Kölner Landgericht. Der 44-jährige Beschuldigte war vergangenen August in Essen und in Köln mehrfach und absichtlich in Gruppen von Menschen gefahren. Mehrere Frauen wurden schwer verletzt. Aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung gilt der Täter allerdings als schuldunfähig.

Beschuldigter sprach von schwarzer Magie

„Wir befinden uns in einem Sicherungsverfahren, es geht hier nicht um Schuld und Strafe“, sagte Staatsanwältin Jane Wolf im Plädoyer. Das Verfahren sei tragisch. „Wir haben einen schwer kranken Beschuldigten und mehrere schwerverletzte Geschädigte“, der Fall kenne nur Verlierer. Es habe auch Versäumnisse gegeben. Vom Umfeld des Mannes, das sich mit dessen langjähriger psychischer Erkrankung nicht richtig auseinandergesetzt habe, aber auch von behördlicher Seite.

Denn das Tatgeschehen, bei dem viele Menschen nur durch Zufall überlebt hätten, hatte eine Vorgeschichte. Bereits 2007 seien bei dem Mann Anzeichen für eine paranoide Schizophrenie aufgetreten. Schwarze Magie und der israelische Geheimdienst seien hier im Spiel, hatte der aus Jordanien stammende Beschuldigte angenommen, auch die Familie habe an diese Theorie geglaubt. Das erschwere es natürlich, die Krankheit anzunehmen und sich behandeln zu lassen.

Vorstrafe wegen ähnlich gelagertem Vorfall

„Auch Arbeitgeber und Kollegen wussten von der Erkrankung, jeder hatte irgendwas dazu gehört“, erklärte die Staatsanwältin. Trotzdem habe der Mann bei einem Taxiunternehmen gearbeitet. Die Anklägerin erwähnte in dem Zusammenhang einen ersten strafrechtlich relevanten Vorfall aus dem Jahr 2019, der nicht richtig aufgearbeitet worden sei. In Velbert war der Taxifahrer mit überhöhter Geschwindigkeit durch eine Fußgängerzone gefahren, hatte Menschen gefährdet.

Der Prozess am Amtsgericht Velbert fand auch aufgrund von Verzögerungen durch Corona-Einschränkungen erst drei Jahre später statt und endete mit einer milden Geldstrafe, das Gericht ging nicht von Vorsatz aus. Der Taxifahrer hatte im Verfahren geschwiegen, die psychische Erkrankung blieb unerkannt. Sogar den Führerschein durfte er behalten. „Das zeigt, dass man auch beim Amtsgericht ganz genau hinschauen muss“, kommentierte Staatsanwältin Wolf.

Und auch den letzten Arbeitgeber des Mannes kritisierte die Anklägerin. Der habe gar nicht überprüft, ob der Mitarbeiter einen Personenbeförderungsschein besessen habe. Dem sei nämlich nicht so gewesen. Äußern wollte sich der Taxiunternehmer im aktuellen Verfahren nicht. Er berief sich auf sein Aussageverweigerungsrecht und erschien nicht im Zeugenstand. Das war möglich, da sich niemand selbst belasten muss, etwa in Hinsicht einer möglichen Ordnungswidrigkeit.

Taxifahrer fährt mehrfach in Menschengruppen

Wie das Gericht feststellte, hatte der Taxifahrer am Tattag gegen 16.15 Uhr einen beigen VW Passat von einem Kollegen übernommen. Zwar habe der Beschuldigte kurz zuvor Psychopharmaka eingenommen, deren Wirkung sei aber durch gleichzeitigen Konsum von Kokain und Marihuana gehemmt worden, erklärte Richter Koerfers. So sei es möglich gewesen, dass die Stimmen im Kopf den Beschuldigten beherrscht und dazu aufgefordert hätten, Menschen mit dem Taxi zu überfahren.

In Essen war der Mann zunächst auf eine Gruppe von vier Personen zugefahren. Die Passanten konnten gerade so ausweichen. Kein Glück hatte eine Dame, die gerade vom Einkaufen kam und einen Zebrastreifen überquerte. Der Taxifahrer erfasste sie mit seinem Auto, die Geschädigte zog sich komplizierte Brüche an der Hüfte zu. Danach fuhr der Taxifahrer auf direktem Weg nach Köln. In der Altstadt fuhr er weitere Passanten an, bis ein Brauhaus-Kellner den Mann schließlich stoppte.

Vorsitzender Richter spricht von düsterer Gefahrenprognose

Schwer verletzt wurde in Köln eine Bäckereifachverkäuferin. Bis heute könne sie nicht arbeiten, hatte die Geschädigte im Zeugenstanderklärt. Zudem sei sie seither in psychologischer Behandlung. Als einzige Nebenklägerin verfolgte sie am Freitag die Urteilsverkündung. Auch weitere Opfer seien seit der Tat schwer traumatisiert, sagte der Richter. Er rechnete es dem Beschuldigten an, sich im Gerichtssaal immerhin bei den Geschädigten entschuldigt oder dies zumindest versucht zu haben.

Der Beschuldigte sei durchs Raster gefallen und die Taten hätten bei der Vorgeschichte verhindert werden können, sagte der Vorsitzende. „Es hätte nicht viel gefehlt, und hier wären vollendete Tötungsdelikte verhandelt worden“, so Koerfers. So sei es bei versuchtem Mord geblieben. Die Einweisung in die Psychiatrie sei unumgänglich, die Gefahrenprognose sehr düster. Dem Beschuldigten gab der Richter auf den Weg, er solle seine Krankheit akzeptieren und aktiv daran arbeiten. Den Führerschein des Taxifahrers zog das Gericht ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.