Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Durch Fenster gestiegenKölnerin in der Nacht sexuell attackiert – drastische Vorstrafe aufgetaucht

Lesezeit 2 Minuten
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Eigentlich sollte der Prozess am Kölner Landgericht längst beendet sein.

Auf einem nächtlichen Streifzug durch Zollstock stieg ein Obdachloser in ein offen stehendes Fenster ein und überfiel laut Anklage mit sexueller Motivation eine Rentnerin. Eine Behördennachricht aus dem Heimatland des Angeklagten stoppte nun die geplante Urteilsverkündung. Denn erst jetzt wurde bekannt, dass der Mann in Rumänien bereits wegen schwerer Vergewaltigung vorbestraft war.

Köln: Vorstrafe wegen schwerer Vergewaltigung bekannt geworden

Im Jahr 1998 wurde der heute 45-Jährige laut der neu bekannten Akten offenbar bereits zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt, wie das Landgericht bestätigte. Eine neue Tatsache, die sich auf die Straferwartung im aktuellen Fall auswirken dürfte. Der Verteidiger hatte eine Strafe von maximal vier Jahren Haft gefordert, die Staatsanwaltschaft hingegen von sechseinhalb Jahren Gefängnis.

Die Plädoyers müssen jetzt wiederholt werden. Da nun eine einschlägige Vorstrafe vorliegt, könnten die Anträge der Staatsanwaltschaft und von Opfer-Anwältin Funda Bicakoglu – sie hatte mindestens sieben Jahre Haft beantragt – deutlich höher ausfallen. Der Angeklagte bekommt zudem die Möglichkeit, sich zu den neuen Umständen zu äußern, auch im sogenannten letzten Wort.

Köln: Angeklagter stritt sexuellen Übergriff zunächst ab

Die Vorstrafe könnte darauf hindeuten, dass der Angeklagte womöglich mit dem Vorhaben einer Vergewaltigung in die Zollstocker Wohnung eingestiegen ist. Beim Prozessauftakt hatte der Mann angegeben, lediglich nach Diebesgut habe Ausschau halten zu wollen. Einen sexuellen Übergriff hatte er abgestritten. Nur zwei Ohrfeigen räumte er ein, nachdem die erwachte Bewohnerin geschrien habe.

Im Zeugenstand hatte die Geschädigte beschrieben, dass sich der fremde Mann in der Nacht zu ihr ins Bett gelegt habe. Der Eindringling habe vor ihr onaniert und sie schmerzhaft im Intimbereich angefasst. Um ihren Willen zu brechen, soll der Mann sein Opfer mit beiden Händen gewürgt haben. Die 63-Jährige schilderte ihre Todesangst: „Da dachte ich, jetzt ist es wahrscheinlich vorbei.“

Köln: Enkel rettet seine Großmutter wohl vor Vergewaltigung

Doch bevor es zu einer vollendeten Vergewaltigung kommen konnte, rettete der in der Wohnung lebende Enkel seine Großmutter. Der 17-Jährige hatte mit Kopfhörern eine TV-Serie geschaut, dann aber die Schreie seiner Oma gehört. Als er in deren Zimmer eilte, habe er den Eindringling im Bett gesehen. Dieser habe sich die Hose hochgezogen und die Wohnung letztlich freiwillig verlassen.

Erst auf Drängen seines Verteidigers hatte der Angeklagte die Vorwürfe zumindest indirekt eingeräumt – indem er sich dem Plädoyer des Anwalts angeschlossen hatte. Bekannt waren da bereits Vorstrafen wegen Exhibitionismus. So soll der Mann etwa auf einer Bahnhofstoilette in Frankfurt am Main vor Passanten onaniert haben. Der Prozess wird übernächste Woche fortgesetzt.