Dem Angeklagten droht vor dem Kölner Landgericht eine mehrjährige Gefängnisstrafe.
Geständnis beim ProzessBademeister aus Köln missbraucht 13-Jährige nach Besuch im Schwimmbad

Der beschuldigte Bademeister mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht
Copyright: Hendrik Pusch
Ein Bademeister aus Köln soll während seines Dienstes in einem Schwimmbad gezielt ein junges Mädchen angesprochen und für weiteren Kontakt gesorgt haben. In der Folgezeit kam es laut Staatsanwaltschaft zu diversen Treffen mit der 13-jährigen Schülerin, hier sei es auch zu sexuellen Übergriffen gekommen. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs muss sich der 37-jährige Beschuldigte seit Mittwoch vor dem Landgericht verantworten. Der Mann legte ein Geständnis ab.
Köln: Mädchen als Bademeister im Schwimmbad angesprochen
Über seinen Verteidiger berichtete der zuletzt in Porz lebende Beschuldigte, das Mädchen Mitte vergangenen Jahres an seinem Arbeitsort im Kombibad Paffrath in Bergisch Gladbach angesprochen zu haben. Dort sei er seit Anfang 2023 als Bademeister beschäftigt gewesen. Er habe der 13-Jährigen seine Handynummer und E-Mail-Adresse gegeben – offenbar in der konkreten Hoffnung, dass diese sich nach dem Schwimmbadbesuch bei ihm melde. Dazu kam es dann auch in der Folgezeit.
Der Staatsanwalt sprach beim Prozessauftakt von einer „Beziehung“, die der Angeklagte ab einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Kind geführt haben soll. In der Porzer Wohnung des Mannes sei es dann immer wieder zum Geschlechtsverkehr gekommen und auch in einem Wohnwagen, der vor dem Schwimmbad abgestellt war. Einmal soll der Mann in Absprache mit dem Mädchen zu Fesselspielen angesetzt haben. Er habe diese abgebrochen, weil das Kind sich unwohl gefühlt habe.
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Köln: Angeklagter legt über Anwalt umfassendes Geständnis ab
„Er räumt die Taten ein und bedauert das sehr“, sagte der Verteidiger des Angeklagten in Saal C des Kölner Justizzentrums. Der Mandant wolle durch seine geständige Einlassung das Verfahren verkürzen und der Geschädigten die Belastungen durch eine erneute Vernehmung ersparen. Der 37-Jährige ließ verlauten, dem Mädchen zunächst habe helfen zu wollen. Dieses habe erst in einer Pflegefamilie gelebt, dann in einer Wohngruppe. Hier sei das Kind zuletzt oft abgängig gewesen.
„Sie fühlte sich bei mir gut aufgehoben, konnte immer zu mir kommen“, so die Einlassung weiter. Erst in der Untersuchungshaft beginne er zu verstehen, „dass diese sexuellen Kontakte nicht gleichberechtigt waren“. Er habe sich zunächst eingeredet, dass die körperliche Zuwendung ihre Verbundenheit ausdrücke. „Ich habe sie körperlich und seelisch beeinträchtigt und geschädigt und es tut mir sehr leid“, so die Einlassung. Er strebe eine Therapie an, „damit ich sowas nicht mehr tue“.
Köln: Richter reicht bloße Verteidigererklärung nicht aus
Während der Anwalt den vorbereiteten Text vortrug, schlug sich der Angeklagte immer wieder die Hand vor das Gesicht. Die Frage des Vorsitzenden Richters Christoph Kaufmann, ob er sich diese Einlassung zu Eigen mache, bejahte der Beschuldigte. Weitere Nachfragen des Richters zu den Tatvorwürfen wollte er aber zunächst nicht beantworten. Kaufmann reagierte darauf gereizt: „Wir sind hier nicht so unterwegs, dass wir uns eine Anklage abnicken lassen und dann entscheiden.“
Kaufmann sagte, er habe noch einige Detailfragen. Etwa, ob es zu Foto- oder Filmaufnahmen während der sexuellen Übergriffe gekommen sei, ob weitere Männer eine Rolle spielten und was es mit Kontakten des Mädchens zur Mutter des Angeklagten auf sich habe. Er werde das mit dem Mandanten besprechen, sagte der Anwalt. Kaufmann entgegnete, dass Verteidiger und Angeklagter sich seit Monaten hätten vorbereiten können. Alle Fragen zielten auf den bekannten Akteninhalt ab.
Köln: Mädchen sei immer noch verliebt in den Angeklagten
Sollte vom Beschuldigten nichts mehr kommen, müsse man das Mädchen als Zeugin hören. Das wäre laut Richter zwar ohnehin in solchen Fällen üblich, im aktuellen Fall würde er aber gerne auf eine Vernehmung verzichten. Es gebe nämlich Hinweise darauf, dass die Geschädigte noch immer in den Angeklagten verliebt sei. Das könne zu unwürdigen Szenen im Zeugenstand führen. Die Opfer-Anwältin sagte, ihre mittlerweile 14-jährige Mandantin wolle sogar unbedingt vor Gericht aussagen.
Als Beweismittel gelten auch diverse sichergestellte Chatverläufe zwischen dem Angeklagten und dem Mädchen. Bekannt wurde zum Prozessauftakt auch, dass der 37-Jährige, der auch mal als Matrose und Zimmermann tätig war, im vergangenen Jahr vom Kölner Amtsgericht bereits wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden war. Danach entdeckten die Behörden die „Beziehung“ zu dem Mädchen. Ein Urteil im aktuellen Verfahren soll in etwa vier Wochen fallen.