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Urteil gefallen
Gummersbacher muss die Einsatzgruppe der Freiwilligen Feuerwehr verlassen

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Bild eines Feuerwehrmannes in Uniform vor dem Gebäude des Kölner Verwaltungsgerichtes am Appellhofplatz

Am 19. August fand die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln statt. Der Unterbrandmeister Sören Lasch hatte gegen seinen Rauswurf aus der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Gummersbach geklagt.

Der Unterbrandmeister Sören Lasch (44) darf nicht mehr mit der Gummersbacher Feuerwehr zu Einsätzen fahren, so das Kölner Verwaltungsgericht.

Der Berghausener Sören Lasch (44) muss die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Gummersbach, Löschzug Hülsbach, verlassen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden, wie ein Sprecher dieser Zeitung am Freitag bestätigte. Nach Ansicht der zuständigen Kammer sei die Herausnahme Laschs aus der Hülsbacher Einsatzgruppe rechtlich nicht zu beanstanden.

Gummersbacher Wehrleitung muss neu entscheiden

In der mündlichen Verhandlung am 19. August hatte der Vorsitzende Richter bereits durchblicken lassen, dass er das Verhältnis zwischen der Mehrheit der Löschzugmitglieder und Sören Lasch als zerrüttet ansieht, zugleich aber die Wichtigkeit des Zusammenhalts in der Feuerwehr betont. Zugleich urteilte die Kölner Kammer allerdings auch, dass Laschs Umsetzung in die Ehrenabteilung aufgehoben wird.

Auch das kommt nicht überraschend: Im Prozess hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass nach geltendem Recht derjenige, der nicht wegen seines Alters oder der Gesundheit aus dem Einsatzdienst ausscheidet, Mitglied der Unterstützungsabteilung wird (die der Wehr zuarbeitet) und eben nicht der Ehrenabteilung (die nur noch repräsentative Aufgaben übernimmt).

Insofern habe die Gummersbacher Wehrleitung ihr Ermessen falsch ausgeübt, so die Kölner Richter, und müsse nun neu über die weitere Verwendung des Unterbrandmeisters entscheiden. Die Stadt Gummersbach und auch Laschs Anwältin Claudia Grafschaft erklärten am Freitag, das Urteil nun zunächst eingehend prüfen zu wollen.