Ein Psychiatrischer Sachverständiger wurde mit der Begutachtung des Tatverdächtigen beauftragt, der am 29. Februar einen Mann erstochen hat.
Offenbar kein Streit im BusMotiv für Mord am Gummersbacher Busbahnhof ist weiter unklar
Nach dem Mord am Gummersbacher Busbahnhof am 29. Februar laufen die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft weiter. „Nach dem bisherigen Ermittlungsstand spricht alles dafür, dass Beschuldigter und Opfer unabhängig voneinander am Busbahnhof angekommen sind“, berichtet der Pressesprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer, auf Nachfrage dieser Zeitung.
Bluttat in Gummersbach: Gerüchte um Streit im Bus sind offenbar falsch
Inzwischen laut gewordene Spekulationen, nach denen Täter und Opfer bereits zuvor im Bus auf dem Weg nach Gummersbach in einen Streit verwickelt gewesen sein könnten, sind demnach offenbar falsch: „Für eine vorangegangene gemeinsame Busfahrt und einen Streit liegen hier keine Erkenntnisse vor. Die Klärung des Motivs ist aber natürlich weiterhin Gegenstand der Ermittlungen“, berichtet Bremer. Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Wie berichtet war es am frühen Abend des 29. Februar im hinteren Bereich des Gummersbacher Busbahnhofs zu der tödlichen Attacke gekommen. Der mutmaßliche 21 Jahre alte Täter soll einen 24-Jährigen mit einer Stichwaffe so schwer verletzt haben, dass dieser noch am Tatort im Bereich des sogenannten Trinkerbüdchens starb. Einen Tag nach der Tat stellte sich der 21-Jährige bei der Polizei. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Antrag auf Haftfehl gestellt, gestützt auf das Merkmal der Heimtücke, dem ein Haftrichter entsprach.
Nach Informationen dieser Zeitung handelt es sich bei dem Opfer um einen Mann somalischer Abstammung, der Angreifer soll italienisch-mazedonische Wurzeln haben. Ohne das zu bestätigen, sagte die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage, dass sie keine Erkenntnisse für ein fremdenfeindliches Motiv habe.
Zur Schuldfähigkeit des Angreifers sagt der Oberstaatsanwalt: „Für eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit des Beschuldigten liegen zumindest derzeit keine belastbaren Hinweise vor. Ungeachtet dessen ist ein psychiatrischer Sachverständiger mit einer Begutachtung betraut worden.“