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Fall verwiesenOpfer sollte laut Anklage in einem Bunker in Reichshof eingesperrt werden

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Das Gesetzbuch "Strafrecht" steht auf einem Tisch in einem Verhandlungssaal.

Ein Quartett soll in Gummersbach wegen Geld aus Drogengeschäften einen Mann schwer verletzt haben. Das Amtsgericht verweis den Fall jetzt nach Bonn.

Fünf Angeklagte sollten sich in einem dreitägigen Hauptverhandlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Gummersbacher Schöffengericht unter Vorsitz des Richters Ulrich Neef verantworten. Doch es kam anders. Bereits im Vorfeld des Prozesses wurde das Verfahren gegen einen der mutmaßlich an den Vorwürfen beteiligten sechs Männer und Frauen abgetrennt.

33-Jährige soll Opfer in ihre Gummersbacher Wohnung gelockt haben

Ein weiterer Angeklagter hatte sich über seinen Verteidiger entschuldigen lassen, so dass auch dessen Verfahren abgekoppelt wurde. Gegen die übrigen vier (27, 32, 33 und 36 Jahre alt) wurde in dieser Woche das Verfahren eröffnet. Laut Staatsanwaltschaft wird den Angeklagten vorgeworfen, am 13. September 2021 in der Gummersbacher Wohnung der 33-Jährigen den Geschädigten körperlich schwer verletzt zu haben.

Unter einem Vorwand habe die 33-Jährige den Geschädigten in die Wohnung gelockt. Dort hätten sie und die 32-jährige Mitangeklagte in der Küche auf ihn gewartet, so die Anklage. Als der Geschädigte eintraf, seien wenig später die anderen Mitangeklagten in der Wohnung erschienen und hätten ihrem Opfer eröffnet, dass er ihnen Geld aus einem Drogengeschäft schulde – 1000 Euro seien noch offen.

Angriffe mit Schraubenzieher und Springmesser

Die Angeklagten schlugen auf ihn ein. Unter anderem erlitt der Geschädigte Schädelverletzungen und verlor einige Zähne. Angriffe mit einem Schraubenzieher und Springmesser konnte das Opfer abwehren. Auch den Versuch, ihn in einem Bunker in Eckenhagen einzusperren, konnte er verhindern, indem er floh.

Die Angeklagten hielten sich nach Verlesung der Vorwürfe weitgehend bedeckt. Der Staatsanwalt beantragte daraufhin den Ausschluss der Öffentlichkeit, im Anschluss wurde das Verfahren für zwei Stunden unterbrochen. Mit Beginn der Fortsetzung zog sich das Schöffengericht zurück und verkündete, dass das Verfahren an die Große Strafkammer am Landgericht Bonn verwiesen werde.

Richter Ulrich Neef erklärte, dass der geschilderte Fall Teil eines sehr viel umfangreicheren Verfahrens am Landgericht Bonn sein könnte. „Sollte das Landgericht anders entscheiden, sehen wir uns hier wieder“, so Neef.