Wie hoch ist der Preis für mehr Gerechtigkeit? Viele Fragen rund um die Grundsteuer B können noch nicht beantwortet werden – Gummersbachs Kämmerer erklärt den Stand der Dinge
Preis für mehr Gerechtigkeit?Fragen und Antworten zur Grundsteuer B in Oberberg
Die Änderung zur Erhebung von Grundsteuer A und B sorgt für Verdruss. Gerechter soll der neue Modus sein, nachdem alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Flächen eine neue Bewertung durch die Finanzämter bekommen haben. Doch schon jetzt ist klar, dass in den meisten Kommunen ein Defizit entsteht.
Das kann nur gestopft werden, indem man entweder die Grundsteuer erhöht oder eine andere Steuer nach oben setzt. Für viele Bürger ist das Grundsteuer-B-Thema mit vielen Fragen behaftet. Gemeinsam mit dem Gummersbacher Kämmerer Raoul Halding-Hoppenheit wollen wir einige beantworten.
Warum wird zwischen Grundsteuer A und B unterschieden?
Die Grundsteuer A (agrarisch) wird für Agrarflächen erhoben, die Grundsteuer B (baulich) für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Warum musste überhaupt etwas geändert werden?
Dem Bundesverfassungsgericht lagen viele Klagen gegen das bisherige System vor. Die klagenden Bürger sagten, das alte System sei ungerecht. Und das auch, weil man von sogenannten Einheitswerten ausgegangen ist, die in Ostdeutschland noch aus dem Jahr 1935 stammten und im Westen von 1964. Allein das wurde als ungerecht empfunden.
Was haben wir nun als Ersatz bekommen?
Vom ersten Januar 2025 an gilt ein neues Grundsteuerrecht. Ausgehend von den neuen Grundsteuerwerten, die für jedes Haus und jede Gewerbeimmobilie ermittelt worden sind, kann jetzt von den Kommunen die Steuer erhoben werden.
Ist die alte mit der neuen Berechnungsgrundlage vergleichbar?
Nein, denn nur die Formel ist geblieben. Wenn der Messbetrag für ein Einfamilienhaus bislang 70 Euro betragen hat, so ist dieser vielfach nach oben gegangen. Unter anderem auch, weil der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) für ein Wohngebiet viel mehr Bedeutung bekommen hat. Wer seine künftige Steuermesszahl kennt, kann diese mit dem in seiner Kommunen diskutierten Hebesatz multiplizieren, um zumindest eine erste Idee von seiner neuen Belastung zu bekommen. Mehr geht allerdings noch nicht.
Warum aber klafft ein Loch in der Kasse?
Das liegt daran, dass die Gewerbeimmobilien nach der Neubewertung deutlich weniger wert sind als angenommen. Und der Wert der Ein- und Zweifamilienhäuser ist in die Höhe geschnellt. Nun könnte man meinen, dass das Gesamtsteueraufkommen sich wieder ausgleicht. Doch es bleibt ein dickes Minus. Und genau an dieser Stelle entsteht das Problem, das die Politik nun heilen will.
Was heißt das etwa für die Kreisstadt?
Gummersbach fehlen ohne Anpassung der Grundsteuer B 3,47 Millionen Euro.
Wie lässt sich das lösen, wer zahlt die Zeche?
Das Land NRW hat basierend auf einer Berechnung des Finanzministeriums einen Hebesatz vorgeschlagen, der die Lücke schließen soll. Dabei hatte die Politik immer davon gesprochen, dass die neuen Regeln am Ende nicht zu Verlusten in den kommunalen Kassen führen sollten. Rechtlich bindend war das aber nicht, so der Kämmerer . Wie kommt es zu der völlig anderen Bewertung Hintergrund ist die Art und Weise der Bewertung. Wohnimmobilien sind nach ihrem Ertragswert bewertet worden, Gewerbeimmobilien nach ihrem Sachwert.
Also hätte man die Verschiebung zu Lasten der Wohnimmobilien früh erkennen sollen?
Das wurde es auch und für die Ermittlung des Grundsteuerwertes wurde bereits ein Multiplikator eingebaut, der genau das abfedern sollte, was aber nicht genügt hat. Wie soll es jetzt hier vor Ort weitergehen In Gummersbach werden aktuell 675 Prozentpunkte für die Grundsteuer B erhoben. Für einen Ausgleich des besagten Defizits müsste der Wert auf 868 Punkte angehoben werden. Das wäre dann ein Plus von 28 Prozent. Doch es gibt die Möglichkeit, die Erhebung zu splitten nach Wohn- und Gewerbeimmobilien. Sprich: Man kann den Satz für die Wohnimmobilien weniger stark anheben und den für die Gewerbeimmobilien entsprechend mehr. Für Gummersbach hat das Land bei einem Splitting 701 Prozentpunkte für Wohn- und 1358 für Gewerbeimmobilien vorgeschlagen.
Das würde heißen, dass Wohnraum steuerlich besser gestellt würde?
Ob man das macht, müsse die Politik hier am Ort entscheiden, sagt der Kämmerer. Er persönlich würde so ein Vorgehen für richtig halten.