AboAbonnieren

Vor GerichtSchwere räuberische Erpressung im Stadtgarten Gummersbach

Lesezeit 2 Minuten
Das Foto zeigt ein Buch mit der Strafprozessordnung als Symbolbild für eine Gerichtsverhandlung, im Hintergrund einen Juristen in einer Robe.

Symbolbild für eine Gerichtsverhandlung.

Im Gummersbacher Stadtgarten soll ein 24-Jähriger einen 19-Jährigen mit einer Reizgasdose bedroht und ihn dann beraubt haben. Jetzt steht der 24-Jährige vor Gericht.

Schwere räuberische Erpressung wirft die Staatsanwaltschaft einem 24-Jährigen aus Moers zur Last. Der Mann soll am 20. Juli 2024 einen 19-Jährigen eine Dose mit Reizgas vorgehalten und ihn um sein Handy und das Portemonnaie mit zehn Euro Bargeld sowie EC- und Krankenkassenkarte erleichtert haben.

Laut der Anklageschrift sollen sie sich die beiden Männer erst am Tattag am sogenannten Trinkerbüdchen am Gummersbacher Busbahnhof kennengelernt haben. Von dort sollen sich die beiden Männer zum Supermarkt Dornseifer am Steinmüllergelände begeben und dort etwas eingekauft haben. Anschließend seien sie in den nahe gelegenen Stadtgarten gegangen, wo sie sich auf einer Parkbank niedergelassen hätten.

Am Trinkerbüdchen in Gummersbach kennengelernt

„Der Angeklagte zog sodann eine Dose Pfefferspray hervor und hielt sie dem Geschädigten vors Gesicht“, sagte die Staatsanwältin bei der Anklageverlesung. Der Angeklagte habe von seinem Opfer dann verlangt, ihm all seine Sachen zu geben.

Über Verteidiger Maximilian Eßer räumte der Angeklagte den Vorwurf ein. Der Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant ein massives Drogenproblem habe und schon im Alter von 14 Jahren Amphetamin und Cannabis konsumiert habe. Auch vor der Tat soll der Angeklagte Drogen konsumiert haben.

Das 19-jährige Opfer sagte im Zeugenstand: „Der war auf jeden Fall nicht normal. Der hatte was zu sich genommen.“ Bei der Tat habe er Angst gehabt, vor allem, weil er nicht gewusst habe, wie stark und aggressiv der Reizstoff war, der ihm vorgehalten wurde, so der 19-Jährige.

Wie bekannt wurde, ist der Mann bereits erheblich vorbestraft. Die Tat soll er elf Tage nach seiner letzten Haftentlassung aus dem Strafvollzug begangen haben. In Haft gesessen hatte der 24-Jährige unter anderem wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte. Die hatten den Angeklagten zu einer Anzeige befragen wollen, die dessen Zimmergenosse in einer Obdachlosenunterkunft gestellt hatte. Demnach hatte der 24-Jährige im Streit mit einer weitgehend abgestumpften Machete auf den Zimmergenossen eingeschlagen. Der Prozess wird fortgesetzt.