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Zwei Jahre ins GefängnisMann aus Gummersbach unter Drogen mit Tempo 100 geflohen

Lesezeit 3 Minuten
Amtsgericht Gummersbach von außen.

Das Amtsgericht Gummersbach verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren; ohne Bewährung.

Eigentlich wollte er einen Entzug machen, doch dann wurde er wieder straffällig und wurde erneut verurteilt.

Er war bereits 2021 wegen des unerlaubten Handeltreibens von Betäubungsmitteln, darunter Amphetamin und Kokain, zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die Chance, nach einer vorzeitigen Entlassung die Bewährungszeit für eine Suchttherapie zu investieren – seit mehreren Jahren konsumiert der Angeklagte selbst Kokain – nutzte er nicht. Nun saß der 29-Jährige erneut auf der Anklagebank und musste sich vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Neef verantworten und am Ende mit einer weiteren Haftstrafe von zwei Jahren zurück ins Gefängnis.

Verfolgungsjagd in Gummersbach

Der Vorwurf der Anklage diesmal: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dabei kam es am 21. Februar dieses Jahres zu einer Verfolgungsjagd. Der Angeklagte, der Ende Januar bis zum besagten Tag in Gummersbach und andernorts Betäubungsmittel verkauft hatte, um sich damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, war am 21. Februar trotz fehlender Fahrerlaubnis mit einem VW Golf in Gummersbach unterwegs. Als ihn Polizeibeamte im Rahmen einer Verkehrskontrolle anhalten wollten, ergriff der Angeklagte die Flucht. Im Wagen transportierte er Betäubungsmittel, die er verkaufen wollte.

Mit mehr als 100 Stundenkilometer raste er davon und konnte unter anderem den Zusammenstoß mit einem Transporter gerade noch verhindern. Zunächst verloren die Polizisten, die dem 29-Jährigen gefolgt waren, das Auto aus den Augen. Der Angeklagte nutzte die Chance, stellte das Fahrzeug ab und floh zu Fuß weiter, konnte aber dann doch von der Polizei dingfest gemacht werden. „Eine klassische Verfolgungsjagd“, brachte es Richter Neef auf den Punkt, was der Angeklagte nickend bestätigte. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wurden neben Drogen auch Bargeld im dreistelligen Bereich, Handys und Materialien zum Verkauf von Drogen gefunden und konfisziert.

Junger Mann kam laut Verteidigung in die falschen Kreise

Eine Blutuntersuchung des Mannes belegte, dass er zum Zeitpunkt der Fahrt unter Drogeneinfluss stand. Verteidigerin Ulrike Tašić gab an, nach Rücksprache mit ihrem Mandaten, dass die Vorwürfe in der Anklageschrift allesamt zuträfen. Der 29-Jährige, der nach der Schule eine Ausbildung zum Industriemechaniker abschloss, sei erst Anfang der 2020er Jahre mit Drogen in Berührung gekommen, nachdem er seine Arbeitsstelle verloren hatte. Er war in die falschen Kreise geraten und nachdem der Vater eines sechsjährigen Kindes nach der Einnahme von Drogen am Steuer eines Fahrzeugs erwischt wurde, hatte ihm sein Chef gekündigt. Das habe ihm den Boden unter den Füßen weggezogen und er verlor sich im Drogensumpf.

Um sich finanziell über Wasser halten zu können, begann der Angeklagte, Drogen zu verkaufen. 2021 wurde er wegen des Handeltreibens verurteilt, konnte aber vorzeitig entlassen werden – die Reststrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zu dem Zeitpunkt war der Angeklagte clean und sollte eine Suchttherapie beginnen. „Mein Mandant hat leider nicht die Kurve gekriegt, sondern ist nach der Entlassung wieder rückfällig geworden“, so Tašić. Heute sehe ihr Mandant ein, dass er um eine Suchttherapie nicht herumkomme, wenn er sein Leben wieder in den Griff bekommen wolle. Er habe sich um einen Platz beworben. Auf zwei Jahre Haft ohne Bewährung plädierte die Staatsanwaltschaft, die Verteidigerin auf eine mildere Strafe, damit ihr Mandant die Therapie beginnen könne.